Beiträge von OWL

    Auch dass landwirtschaftliche Nutzflächen statt für Lebensmittel der Treibstoffgewinnung dienen, macht mir E-10 nicht sympathischer.

    Alle in Deutschland angebotenen "Biokraftstoffe" müssen die Bedindungen der Biokraft-NachV (Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen) einhalten, die eine gewisse Umweltverträglichkeit reglementieren soll.


    Zudem müssen alle Qualtätsstandards für Kraftstoffe eingehalten werden. "Die aufgrund der EU-Vorgaben national einzuhaltenden Qualitätsstandards sind im Detail in der DIN EN 228 und E DIN 51626-1 (Ottokraftstoffe) und DIN EN 590 (Dieselkraftstoffe) festgelegt. Daneben enthält die 10. BImSchV [Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes] Qualitätsanforderungen für Biodiesel (DIN EN 14214), Ethanolkraftstoff E85 (DIN 51625), Flüssiggas (DIN EN 589), Erdgas und Biogas (DIN 51624) und Pflanzenölkraftstoff (DIN 51605).-" (Quelle: https://www.umwelt.nrw.de/umwe…/luft/kraftstoffqualitaet).


    Im Übrigen: Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass "Landwirtschaft" ausschließlich direkt oder indirekt der Lebensmittelgewinnung zu dienen hat.

    Es gibt eben keine einheitlichen Testkriterien und der gleiche Reifen führt je nach Auto und Reifendimension zu einem anderen Fahrgefühl/Verhalten.

    Einheitliche Testkriterien gibt es nur bei unabhängigen, objektiven Tests. Die zahlreichen Tests von teils durch Lobbyarbeit indirekt mitfinanzierten Zeitschriften können m.E. grundsätzlich nicht objektiv sein.


    Ich habe mich bisher immer an Tests der Stiftung Warentest (und deren Partnerorganisationen) orientiert, und bin bisher immer sprichörtlich gut damit gefahren.

    Ford Deutschland geht nicht aktiv auf seine Kunden zu

    Frage ist "Wer ist Kunde?". Das ist mitnichten der Endkunde (Fahrzeughalter), sondern m.E. der Händler. Der Zugriff auf die Daten der (aktuellen) Fahrzeughalter ist für Hersteller nur mit Freigabe des KBA als Aufsichtsbehörde möglich. Das setzt dann voraus, dass es sich um einen offiziellen Rückruf handelt.


    Soweit ist man aber scheinbar noch nicht. Bisher (13.08.) ist nur das "Stecker-Problem" als (überwachter!) Rückruf registriert ("Die Steckverbindung an der Batterie [Akku] ist möglicherweise beschädigt, wodurch es zu einer Überhitzung der Batterie und damit verbundener erhöhter Brandgefahr kommen kann.")


    Das zurzeit aktuelle Problem mit der "Akku-Entlüftung" (die zeigt scheinbar direkt auf den Tank), soll in seltenen Fällen auch mit erhöhter Brandgefahr verbunden sein. Allerdings würde hier dann nicht der Akku brennen (Totalschaden!), sondern der Rest des Fahrzeugs ;)


    Gewiss kein Trost, ggü. dem "Stecker-Problem", aber objektv betrachtet das geringere Übel, da löschfähiger lokaler Brand.


    Dennoch nehme ich an, dass auch die "Akku-Entlüftung" zu einem offiziellen Rückruf führen wird, wenn unter definierten Bedingungen das Schadensrisiko sicher reproduzierbar sein wird. Nur dann kann auch eine wirksame Lösung für das Problem herbeigeführt werden.

    Wer hat das falsche Sprichwort eigentlich erfunden?

    Vermutlich die geniale Eingebung eines findigen Marketingstrategen. Natürlich regiert Geld die Welt. Aber der Kunde soll überzeugt werden, zu glauben, er könne den Kaufmann steuern - und nicht umgekehrt.


    Wichtig ist mir z.B., dass der Kaufmann "ein ehrlicher Kaufmann" im besten Sinne ist, also einer mit gewissen Ansprüchen an die Moral im Geschäftsverkehr. Und, dass ich so einen in meinem FFH gefunden habe, bin ich seit langem wirklich überzeugt. Sicher tauchen auch mal Probleme auf, aber alles wurde bisher sehr fair und ohne Verlierer geregelt.

    Eine Info bzgl. "Rückrufe: Das sollten Autobesitzer wissen" (vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.). Darin heißt es "Wer informiert über die [Rückruf] Aktionen? Die Fahrzeughalter bekommen Post vom jeweiligen Kfz-Hersteller, in besonderen Fällen außerdem vom KBA. Drohen ernsthafte Gefahren, kann das KBA dem Hersteller auch die Nutzung der Halterdaten auferlegen und die Rückrufaktion überwachen."


    Allerdings meint Ford zu der Frage "Wie weiß ich, ob mein Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist?", dass man "bitte auf die Ford Etis-Website [gehen] und [...] dort Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN (Fahrgestellnummer) ein[geben möge]".


    Die Info ist m.E. jedoch eine Bringschuld des Herstellers, der im Zweifelsfall nachweisen können muss, das der betroffene Fahrzeughalter informiert worden ist. Das ist bei Etis (ohne Registrierung/Anmeldung) kaum möglich. Und auch das Anzeigen in der FordPass-App entpflichtet den Hersteller nicht.

    Im Bericht von AMS von heute heißt es, dass "[...] In Deutschland [...] 4.672 Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum: 1. Juli 2019 bis 15. Juli 2020 betroffen [sind], [...] Reparatur erst ab 24. August 2020 möglich [...]".

    Da hoffe ich jetzt mal auf die "Gnade der späten Geburt" ;) Denn mein PHEV wurde nach dem 15. gebaut. Aber egal, ich werde mich nicht verrückt machen lassen!

    Ganz falsch. Das bezieht sich auf die erste Prämie, nicht auf die erhöhte Förderung oder hat Brüssel im Februar etwa heimlich einem Beschluss des Bundestages zugestimmt, der erst im Juni erfolgt ist ?

    OK, falscher Fehler ;) Die im Februar "erhöhte Förderung" nannte sich "Umweltbonis". Nun soll also noch die "Innovationsprämie" dazu kommen (Quelle: https://www.electrive.net/2020…fpraemie-fuer-verbrenner/). Dennoch wird doch wohl zwischen beiden Prämien differenziert!?

    Der Umweltbonus ist schon eingestielt, während die Innovationsprämie noch in der Warteschleife steckt. Wenn man also einen Antrag bei der BAFA stellt, dann sollte zumindest der Umweltbonus bewilligt werden - so verstehe ich das jedenfalls.