Beiträge von WarteBlau

    Mich würde interessieren wie der Text nach


    "Unterhalb der Rechnungsaufstellung eingefügte Ergänzungen zu Nettolistenpreis, Basismodell, Ausstattungspaket und Herstelleranteil können nicht anerkannt werden, wenn diese im Abgleich mit der ...."


    weitergeht.


    Mein FFH hat die Modellbezeichnung (MY 2021.50) nachtäglich in die Rechnung eingetragen. Hoffentlich wird dies anerkannt 8|

    Der hat das Geld sofort zurück überwiesen.


    Stephan

    Da hast du Pech ||


    in den FAQ steht:


    Zitat

    BAFA Häufige Fragen

    Was passiert, wenn ich meinen Antrag storniere?

    Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgebend ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug abzulehnen. Eine erneute Antragstellung ist hingegen innerhalb von einem Jahr nach Zulassung auf den Antragsteller möglich und erforderlich, wenn im Erstantrag eine fehlerhafte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) angegeben wurde.


    Also nur ein Antrag pro FIN möglich !!!

    Leider wird auch hier - wie irgendwie bei allen Videos - ein Fahrzeug getestet, dass es so zum Zeitpunkt der Videoveröffentlichung gar nicht mehr zu kaufen gibt. :( Das fällt auf den ersten Blick schon auf, wenn man sich die Innenverkleidung der Türen anschaut, dass das ein älteres Baudatum sein muss. Und dann die Aussage "Induktive Ladeschale bei allen Ausstattungslinien serienmäßig" - Nee, Mädel, die kostet selbst beim Vignale aktuell 150€ Aufpreis.:rolleyes:

    Ist das von FORD-Marketing nicht so geplant ?

    Ein gut ausgestattetes Fahrzeugt anzubieten. Bis alle Händler ihre Vorführer, Autovermittlungen eine Großteil abgenommen hat und die "YouTube'r" ihre Filmchen gemacht haben.

    Dann wir eingespart und reduziert.

    Selbst neuere "YouTube'r" nutzen Vorführwagen oder Leifahrzeuge, also "alte" Modellausstattung.


    LG

    Ich glaube die Bafa-Formulierungen ist etwas kompliziert weil auch Leasinggeber berücksichtigt werden. Auch diese Düsen für ihren privaten Gebrauch einen Antrag stellen. Aber nicht wenn sie das Fahrzeug weitergeben. Dann kann nur der Leasingnehmer, auf den das Fahrzeug zugelassen wird die Förderung erhalten.

    unten auf der Seite steht unter "Häufige Fragen"

    > Dürfen sich Erwerber und Halter unterscheiden?

    Ja, antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).



    Ist doch eindeutige Aussage ;););)

    Der BC teilt den Verbrauch durch die gesamte Stecke!


    Bei dir 4,5l/100km auf 530 km. Das heißt 15,75 Liter verbrauch.

    (4,5*530/100)

    Bei 258 km gilt: (15,75/258*100) ist 6,1l/100km und der Rest mit nix8o


    LG


    Sorry ist Unsinn ||||||


    4,8*530/100 = 25,44 Liter gesamt


    530-270 = 260 km mit Verbrenner


    25,44/260*100 = 9,8 Liter/100km Verbrauch bei 260 und der Rest nix8o