Die Händler sollten eigentlich wissen, wie eine BAFA-konforme Rechnung aussehen muss. I. d. R. ist die Aufteilung:
Basislistenpreis (= Nettopreis inkl. Angabe des MY)
+ Sonderausstattung netto
- Herstelleranteil BAFA 2.250 Euro
- sonstiger Preisnachlass
+ Transport, Zulassung etc.
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= Nettogesamtpreis
+ Mehrwertsteuer
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Brutto-Gesamtpreis
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Wenn nur irgendein Preisnachlass ausgewiesen ist, der nicht als BAFA-Herstelleranteil ausgewiesen ist, könnte das schon problematisch werden…