Beiträge von dieda

    Da fällt mir nur ein, dass der Irrsinn mit den Ladekarten aufhören muss, es muss ein gedeckelter Preis an den Ladesäulen kommen, wenn eine Regierung ernsthaft die Elektromobilität vorantreiben will, muss sie auch im Blick haben, dass man eben nicht nur zur Arbeit fährt, sondern nebenher Familie, Freizeit, Ehrenamt, Einkaufen etc. organisieren muss. Das fällt bei der Nutzung der Öffis hinten runter und gerade was das Ehrenamt leistet in den Bereichen Sport und Kultur ist enorm wichtig.


    Mehr Ladepunkte, energieeffizientere eAutos, Umstrukturierung in den Städten und Gemeinden, nutzung bereits vorhandener Bioenergie, da gibt es noch einiges, was wir nicht nutzen, Dänemark macht uns da schon vor wie das gehen kann, weg von der auf Wirtschaftlichkeit getrimmten Privatisierung von Grundleistungen (Strom, Wasser, Heizung, Gesundheit, öffentlicher Personen Nahverkehr)

    Auch wenn ich den Netzbetreiber und Versorger mit Zahlen und Daten zuschütte: Die Preisbremse wird in der Regel auf dem vom Netzbetreiber prognostizierten aktuellen Jahresverbrauch berechnet. Falls Du schon intelligente Meßtechnik verwendest, auf den Verbrauch von 2021.
    Der Netzbetreiber kennt natürlich deine Wallbox (sollte er zumindest), und kann dann den Verbrauch entsprechend prognostizieren.
    Deine (echten) zukünftigen Verbräuche spielen aber keine Rolle.
    Unabhängig davon kosten 20 % der Strommenge auf jeden Fall mehr, und natürlich jede kWh, die ich über dem prognostizierten Verbrauch liege.
    FAQ_Strompreisbremse (bmwk.de)

    Ich habe es jetzt erstmal eingereicht, Zählerstände gemeldet. So wie das BMWK schreibt ist es ja ein Rechtsanspruch. Mein Vertrag geht noch bis Ende März, ab da würde dann die Erhöhung greifen und das ist dann wieder komplizierter, daher Zählerstand melden.... Also wird dann bei mir anteilig ab April gerechnet. Also keine Bremse in den ersten drei Monaten.

    Wenn ich mich auf den Post RE: Lohnt sich das Laden noch?


    Dann ist eigentlich klar: Man meldet seinen Anspruch beim Netzbetreiber und aktuellen Versorger an und dann bekommt man ja nach Situation den Schnitt der 3 Monate bzw. eines Monats in sein Kontingent eingerechnet. D. h. wer jetzt weiterlädt und regelmäßig den Stand dem Versorger mitteilt hat gute Chancen den Strom zu 40 Ct für sein eAuto zu bekommen.

    Ein bisschen schwere Kost, aber das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein FAQ veröffentlich: https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=6


    Zitat

    9. Wie wird der Verbrauch von Wärmepumpe und E-Mobilität berücksichtigt?

    Wie neue Verbraucher berücksichtigt werden, hängt von der Art der Entnahmestelle ab. Ist die Wärmepumpe oder die Ladesäule hinter einer über ein Standardlastprofil bilanzierte Entnahmestelle angeschlossen, gilt folgendes: Alle bestehenden Verbrauchseinrichtungen, die bei der Erstellung der Jahresverbrauchsprognose berücksichtigt wurden, gehen voll in das Entlastungskontingent ein. Das trifft auf mindestens alle Verbrauchseinrichtungen zu, die bei der vorletzten Ablesung des Stromzählers durch den Netzbetreiber bereits in Betrieb waren. Neue Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos müssen dem Netzbetreiber ohnehin mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber in der Regel die Jahresverbrauchsprognose anpassen, das Entlastungskontingent erhöht sich automatisch.

    Ist die Wärmepumpe oder die Ladesäule hingegen hinter einer nicht an einer über ein Standardlastprofil bilanzierten Entnahmestelle angeschlossen, beispielsweise bei einem Intelligenten Messsystem, gilt die unter 8 beschriebene Regelung. Um sicherzustellen, dass z.B. für eine im November eingebaute Wärmepumpe auch noch in der Heizperiode entlastet wird, wurde der unter 8 beschriebene Dreimonatszeitraum auf einen Monat verkürzt.