Ich nehme gerne eine neue Batterie statt einem Update - wer würde das nicht. Mal sehen, was es am Ende wird..
Beiträge von ajslim
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ebenfalls eine Aussage von Ford zum 25SC4:
"Momentan arbeitet Ford an einer Lösung des Problems. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns leider noch keine neuen Informationen oder Updates zur technischen Lösung vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie umgehend informieren werden, sobald weitere Details oder konkrete Maßnahmen verfügbar sind."
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Nachdem ich letztes Jahr abgewiesen wurde, scheinen sie dieses Jahr endlich nachzugeben.. 1 Beschwerde-Email später:
"Als Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir Ihnen eine einmalige Kulanz/Zahlung im Wert von 120 € anbieten"
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Habe heute mit der Ford Vertragswerkstatt telefoniert. Für 25SC4 gibt es immer noch kein Update.
Dafür ist für 26C13 (Telematik-Steuergerät, TCU) ein Update vorhanden. -
Gestern den Ford/KBA Brief (datiert auf 06.05.) erhalten."..Die Abhilfe wird voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein."
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Du kannst den Ford Kundendienst anschreiben. Eventuell solltest Du hier ein bisschen stöbern. Wurde alles ausgiebig diskutiert.
das funktioniert ja super. "ungelesen gelöscht"
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Die " Nebenkosten" sind mit den 120 Euro abgegolten. Unser Termin hat 1 Stunde gedauert und der Kaffee im Wartebereich war kostenlos.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Vielleicht sollte man diesen Thread jetzt schließen.
Das Update ist da, offenbar ohne akute Mängel, und Geld gab es auch. Blles erledigt.
Bei mir war nie die Rede von "120 Euro". Hab ich auch nicht erhalten.
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Wie hoch waren denn deine Kosten? Es gibt halt die €120, mehr wohl nicht.
2x 4 Euro für den Bus. Auto war 5 Stunden da.
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Du glaubst doch nicht, dass man dafür diesen Zettel bunkern muss? Das ist doch digital hinterlegt.
Worauf ich keinen Zugriff habe und mich dann auf die Werkstatt / Ford verlassen muss.
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Hat Jemand schon die ÖPNV Kosten von und zur Werkstatt wegen den Rückrufen erstattet bekommen?
Bei mir haben sie heute ganz verdutzt geguggt - wollen mal nachfragen und sich melden.
(wenn mans genau nimmt, sind es "Aufwendungen zur Nacherfüllung" (§439 Abs. 2 BGB) und erstattungspflichtig.