Beiträge von Fueinx

    Hallo, ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich gerade genau zu dem Thema dieses Threads im Internet recherchiere und mich die Suchmaschinen immer wieder auf diesen Thread hinweisen.


    Im Post vor diesem heißt es:

    Es greift bei der CO2 Bewertung für die Versteuerung der privaten Nutzung ab Neuzulassung 1.1.2026 der neue Utility Factor, der auch für Typzulassung seit 1.1.2025 gültig ist und für einen CO2 Wert über 50 g/km sorgt.

    Was genau bedeutet das?


    Hintergrund meiner Frage: Ich habe Anfang Juni dieses Jahres einen neuen Ford Kuga ST-Line X PHEV bestellt. Ausgeliefert und zugelassen wird der Wagen wohl kommende Woche, jedenfalls noch 2025. Ich bin selbstständig und werde das Fahrzeug als Dienstwagen nutzen und beabsichtige, den Privatanteil über die Pauschalversteuerung abzugelten. Meiner Bestellung liegt laut verbindlicher Bestellung die Preisliste gültig ab 22.04.2025 zugrunde. Darin ist der Wagen mit CO2-Emmissionen (gewichtet, kombiniert) von 28-21 g/km angegeben. In einem Informationsblatt, das der verbindlichen Bestellung beiliegt ("Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen PKW"), sind die CO2-Emissionen (gewichtet, kombiniert) mit 22 g/km angegeben.


    Folglich bin ich fest davon ausgegangen, dass ich den auf die Privatnutzung anfallenden Anteil pauschal mit 0,5% versteuern kann. Ich sehe aber auch, dass sich diese Angaben in den neuen Preislisten von Ford auf Werte größer 50 g/km geändert haben (siehe Post weiter oben).


    Was mich verwirrt ist die Aussage, dass der Utility Factor auch für Typzulassungen seit 01.01.2025 gilt. Was ist mit meinem Fahrzeug? Hat der eine Typzulassung von vor 2025? Wie finde ich das heraus?


    Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.


    Beste Grüße

    Fueinx

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