PHEV-Dienstwagen-Besteuerung 0,5% ab 2026 ?

  • Das verlinkte Forenthemas trifft aber leider dein Problem nicht ganz. Das ist ja nur relevant, falls beim Amt der falsche Wert genommen wird.
    Es ist nun mal tatsächlich so, wie du schreibst: Der CO2-Ausstoß beträgt lt. Liste eben auch kombiniert gewichtet nicht mehr 20-28 mg, sondern in den aktuellen Preisliste seit August 2025 55-71 mg. Das liegt an dem schon erwähnten Utility Factor.

    Die Typzulassung des Kuga Mk3 ist von 2019.

    Das sehe ich etwas anders.
    In der COC meines Facelift ist das Datum der EU-Typgenehmigung mit dem 08.02.2024 angegeben, sie hat die Erweiterungsziffer 14
    Mein vorheriger Kuga MK 3 von 2021 hatte die ERweiterungsziffer 06, mit Datum 12.02.2021.
    Ich möchte daher nicht ausschließen, dass es für das laufende Baujahr wieder eine neue Version der Genehmigung gibt.
    Und bei den ganzen Bürokraten bin ich mir ziemlich sicher, dass dann bei solchen Regelungen wie zum CO2-Ausstoß nicht die ursprüngliche Typgenehmigung gilt, sondern die mit der aktuellsten Erweiterung.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

  • Danke für die ergänzenden Ausführungen.


    So wie ich das sehe (oder mir zumindest stark erhoffe), sollte Ford bei meiner Bestellung doch hoffentlich die CO2 Werte angegeben haben, die auf eben der EU-Typengenehmigung und damit auf dem Utility Factor basieren, der für mein spezifisches Auto auch maßgeblich ist. Wenn mir also bei meiner verbindlichen Bestellung und der Preisliste, auf deren Basis ich bestelle, mitgeteilt wird, ich bestelle einen Wagen, der 22 g/km hat, dann sollte ich darauf vertrauen können, dass dem dann auch so ist und der Wagen so zugelassen werden kann.


    Wenn sich jetzt im Nachhinein herausstellen sollte, dass ich den Wagen nicht mit kleiner 50 g/km zulassen kann, weil der Wagen zu spät (erst 2026) geliefert wird oder weil die EU-Typengenehmigung bzw. der Utility Factor, der für mein Auto gilt, seitens Ford den Bestellunterlagen nicht zutreffed zugrunde gelegt wurde, und ich deshalb unerwartete Mehrkosten von mehreren tausend Euro in den nächsten Jahren haben werde, dann wird es allerdings "interessant".


    Im Moment kann ich nur abwarten und hoffen, dass alles gut geht. Noch habe ich keine Gelegenheit gehabt, die Papiere einzusehen.

  • ... Das sehe ich etwas anders.
    In der COC meines Facelift ist das Datum der EU-Typgenehmigung mit dem 08.02.2024 angegeben, sie hat die Erweiterungsziffer 14
    Mein vorheriger Kuga MK 3 von 2021 hatte die ERweiterungsziffer 06, mit Datum 12.02.2021. ...

    Vielen Dank für den Hinweis. Da war ich bezüglich der EU-Typgenehmigungen nicht auf dem aktuellen Stand. Ich hatte nur kurz online beim KBA nachgeschaut und dort keine neueren Einträge für den Kuga gefunden. Aufgrund deines Hinweises schaute ich nun in meine Zulassungsbescheinigung und musste feststellen, dass die EU-Typgenehmigung meines Kuga gar nicht aus Deutschland stammt, sondern aus Luxemburg. Daher gibt es wohl auch keine Einträge beim KBA. Und ja, meine Kuga hat eine EU-Typgenehmigung vom 06.10.21 mit dem Erweiterungsindex 09. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein aktueller Kuga eine EU-Typgenehmigung von 2025 hat. Ob das aber auch bedeutet, dass der Wert für die gewichtete, kombinierte CO2-Emission ggf. darin dann bereits angehoben wurde, weiß ich nicht. Möglich wäre das aber, da hast du Recht.


    Das verlinkte Forenthemas trifft aber leider dein Problem nicht ganz. Das ist ja nur relevant, falls beim Amt der falsche Wert genommen wird. ...

    Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch verlinkt. Wenn der falsche Wert in die Zulassungsbescheinigung übernommen wird, würde dieser auch für die Grenze zur Versteuerung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs herangezogen, genauso wie für die Kfz-Steuer.


    Fueinx

    Zwei Dinge sind also bei der Übernahme des Fahrzeugs zu prüfen:

    1.) Ist in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) der "WLTP-Wert CO2-Emission" unter "Gewichtet, kombiniert" kleinerals oder gleich 50 g/km? Ist der Wert größer als 50 g/km, was sehr ungünstig wäre, kann das an einer EU-Typgenehmigung von 2025 liegen.

    2.) Wurde dieser Wert auch in die Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen.


    Es wäre schön, wenn du uns in dieser Sache auf dem Laufenden hältst.