PHEV-Dienstwagen-Besteuerung 0,5% ab 2026 ?

  • Hallöchen, ggfs. für einzelne Firmenwagen-Neubesteller interessant. Ob und wie das ggfs. den Kuga betrifft - dazu habe ich noch nichts gehört.

    Vielleicht hat ja noch jemand mehr Infos dazu; bis 2026 ist ja nicht mehr lange hin...


    Plug-in-Hybride: Das Ende hat begonnen
    Ein verschärfter Utility Factor führt dazu, dass die ausgewiesenen CO₂-Emissionen von Plug-in-Hybriden steigen. Das macht sie weniger attraktiv.
    www.heise.de

  • Die Besteuerung wird dann für Neubesteller ab 2026 bei 1% liegen. Für bisherige Fahrzeuge gilt Bestandsschutz und werden weiterhin mit 0,5% besteuert.


    Keine Ahnung wann Ford die Angaben auf deren Seite veröffentlicht oder aktualisiert hat, aber hier die "nackten" Zahlen:

    Auswahl_1556.png

    Mit einem Ausstoß von > 50g CO2/km und einer elektrischen Reichweite < 80km, wird der Kuga aus der 0,5% Besteuerung von Dienstwagen rausfallen.

    Schade, ich hatte schon mit dem FL für Ende 2026 als Ersatz für meinen jetzigen Vignale geliebäugelt...

    Kuga PHEV Vignale, Lucid Red

    19 Zoll Räder, Technologie-Paket, Fahrerassistenz-Paket, Panorama-Schiebedach, AHK (schwenkbar)

  • Ah ok, dann ist das schon bei Ford ersichtlich. :thumbup:

    Und so wie ich das lese, betrifft das dann alle Kuga PHEV-Neuzulassungen ab 01.01.2026; es gilt nicht der Bestellzeitpunkt...

  • Sorry, in der Tat war meine Aussage etwas irreführend und unpräzise.

    Alle Auslieferung / Neuzulassungen in 2026 sind von der Verschärfung betroffen. D.h. hat jemand seinen Kuga in 07.2025 bestellt, das Fahrzeug war geplant für 12.2025, erfolgt aber aufgrund von Logistik oder anderen Problemen, die Auslieferung in 01.2026, so hat die- oder derjenige Pech und muss mit 1% Dienstwagenbesteuerung rechnen.

    Ergo:

    - alle die ihr Fahrzeug inkl. 12.2025 noch erhalten, profitieren von der 0,5% Besteuerung

    - alle ab 01.2026 haben Pech und müssen mit 1% versteuern

    Kuga PHEV Vignale, Lucid Red

    19 Zoll Räder, Technologie-Paket, Fahrerassistenz-Paket, Panorama-Schiebedach, AHK (schwenkbar)

  • Hi, ich kann den Hinweis zu den Bestellungen in diesem Jahr nicht ganz nachvollziehen. Der aktuelle Kuga erfüllt doch ohnehin nicht die Vorgaben nach §6 Nr. 4.5. EStG = ab 01.01.2025 die Grenzen max. 50 Co2/km oder min 80km Reichweite? Übersehe ich hier etwas?


    Und kann mir jemand erklären, warum der Kuga vor dem Facelift unter der Grenze von 50 lag?


    Besten Dank!

  • Hi, ich kann den Hinweis zu den Bestellungen in diesem Jahr nicht ganz nachvollziehen. …

    … Und kann mir jemand erklären, warum der Kuga vor dem Facelift unter der Grenze von 50 lag?

    Nicht das Bestelldatum sondern das Zulassungsdatum ist relevant.


    Es hat auch nichts mit dem Facelift zu tun, der Kuga PHEV FL wurde anfangs auch mit weniger als 50 g/km angegeben. Es greift bei der CO2 Bewertung für die Versteuerung der privaten Nutzung ab Neuzulassung 1.1.2026 der neue Utility Factor, der auch für Typzulassung seit 1.1.2025 gültig ist und für einen CO2 Wert über 50 g/km sorgt. Das steht aber alles in dem Heise Artikel, der in Post #1 verlinkt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuga-Stromer ()

  • Hallo, ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich gerade genau zu dem Thema dieses Threads im Internet recherchiere und mich die Suchmaschinen immer wieder auf diesen Thread hinweisen.


    Im Post vor diesem heißt es:

    Es greift bei der CO2 Bewertung für die Versteuerung der privaten Nutzung ab Neuzulassung 1.1.2026 der neue Utility Factor, der auch für Typzulassung seit 1.1.2025 gültig ist und für einen CO2 Wert über 50 g/km sorgt.

    Was genau bedeutet das?


    Hintergrund meiner Frage: Ich habe Anfang Juni dieses Jahres einen neuen Ford Kuga ST-Line X PHEV bestellt. Ausgeliefert und zugelassen wird der Wagen wohl kommende Woche, jedenfalls noch 2025. Ich bin selbstständig und werde das Fahrzeug als Dienstwagen nutzen und beabsichtige, den Privatanteil über die Pauschalversteuerung abzugelten. Meiner Bestellung liegt laut verbindlicher Bestellung die Preisliste gültig ab 22.04.2025 zugrunde. Darin ist der Wagen mit CO2-Emmissionen (gewichtet, kombiniert) von 28-21 g/km angegeben. In einem Informationsblatt, das der verbindlichen Bestellung beiliegt ("Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen PKW"), sind die CO2-Emissionen (gewichtet, kombiniert) mit 22 g/km angegeben.


    Folglich bin ich fest davon ausgegangen, dass ich den auf die Privatnutzung anfallenden Anteil pauschal mit 0,5% versteuern kann. Ich sehe aber auch, dass sich diese Angaben in den neuen Preislisten von Ford auf Werte größer 50 g/km geändert haben (siehe Post weiter oben).


    Was mich verwirrt ist die Aussage, dass der Utility Factor auch für Typzulassungen seit 01.01.2025 gilt. Was ist mit meinem Fahrzeug? Hat der eine Typzulassung von vor 2025? Wie finde ich das heraus?


    Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.


    Beste Grüße

    Fueinx

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  • Was ist mit meinem Fahrzeug? Hat der eine Typzulassung von vor 2025? Wie finde ich das heraus? …

    Die Typzulassung des Kuga Mk3 ist von 2019. Du musst nur aufpassen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früher Kfz-Schein und -Brief) der richtige CO2-Wert eingetragen wird. Das wurde, wie man diesem Forum entnehmen kann, in der Vergangenheit immer mal wieder falsch gemacht.