Beiträge von ULHO

    Danke dir für deine Einschätzung und Erfahrung.


    Ich sehe das aktuell etwas anders. Noch ist nichts final entschieden oder bewertet, deshalb ist es aus meiner Sicht auch zu früh, schon von konkreten Wertminderungen oder möglichen Szenarien auszugehen.


    Ich schaue mir das in Ruhe an und entscheide dann Schritt für Schritt selbst, wie es weitergeht. Es stehen auch ganz andere Summen im Raum, und in welche Richtung es am Ende geht, entscheide ich allein.


    Auch wenn du 48 Jahre im Verkauf bist und noch keine Rückabwicklung gemacht hast, ist das deine Erfahrung – aber jede Situation ist anders und nicht pauschal übertragbar.


    Dadurch, dass der Händler eine Abwicklung signalisiert, sehe ich mich da eher in einer guten Position. Was daraus wird, zeigt sich dann – und allein darüber entscheide ich.


    Mir ist wichtig, das ruhig und ohne unnötige Panik zu betrachten. In der Ruhe liegt da für mich ganz klar die Kraft.


    Am Ende zählen die Fakten und der tatsächliche Zustand, nicht theoretische Annahmen.


    Danke dir trotzdem für den Input

    So ganz stimmt das nicht. Der FFH hat das nicht nur zur Fristwahrung gemacht. Und den Kuga einfach vor die Händlertür zu stellen, hätte die Sache rechtlich keineswegs erledigt. Jetzt geht es zwar um das Geld, aber ohne die korrekte Rückabwicklung wäre dieser Schritt gar nicht möglich.

    Ich hatte gestern meinem FFH eine E-Mail, mit der Frage nach der weiteren Vorgehensweise bzgl. der Updates 23B64 in Verbindung mit dem offenen Rückruf 25SC4, geschickt.

    Heute morgen kam der Anruf vom Service Techniker mit der Aussage, dass solange mir zu meiner VIN kein offizielles Schreiben von KBA/Ford, oder App Info vorliegt, auch kein Update 23B64 durchgeführt wird.

    Genauso war auch die Abwicklung beim letzten Update.

    Grüße aus dem Ruhrpott


    Ich vertraue Ford auch nicht mehr. EUR 120,- sind ein Witz für den Wertverlust beim Wiederverkauf.

    Die Beta-Version KZP werde ich auf keinen Fall installieren lassen, das Auto wird dauerhaft in seiner Funktion eingeschränkt.

    Ford ist das nach der Installation egal - die Installation war ja freiwillig.

    Hallo zusammen,

    ich bin hier neu hier und möchte Euch kurz von meinen Erfahrungen berichten. Ich fahre einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid, Baujahr 2024, mit Vollausstattung und bin ebenfalls vom Rückruf 25SC4 betroffen.

    Direkt nach Bekanntwerden des Rückrufs habe ich sowohl beim Autohaus als auch bei den Ford-Werken eine Mängelrüge eingereicht. Die Ford-Werke boten mir daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 120 Euro an, die ich jedoch abgelehnt habe.

    Der Händler hat sich zunächst damit herausgeredet, dass er nichts unternehmen könne, da der Rückruf von den Ford-Werken ausgehe.

    Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, und zwar die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit für ihre Tätigkeit im Bereich Rückrufe und Verbraucherrecht bekannt ist. Nachdem meine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt hatte, wurden die Ford-Werke wegen der Sicherheitsproblematik und der Leistungsbegrenzung angeschrieben. Auf dieses Schreiben wurde jedoch überhaupt nicht eingegangen.

    Zusätzlich wurde auch der Händler mit Fristsetzung und entsprechender Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. Stellungnahme angeschrieben. Das Ergebnis: Der Händler hat einer Rückabwicklung des Kaufvertrags grundsätzlich zugestimmt.

    Aktuell befinden wir uns noch in Verhandlungen über die Höhe der Rückzahlung sowie den Abzug für die bereits gefahrenen Kilometer. Ich hatte das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft.

    Ich wollte euch das einfach einmal zur Information mitteilen. Vielleicht hilft meine Erfahrung dem einen oder anderen Betroffenen weiter.