Du bist der Anwalt, ich nur Laie mit rudimentärem Studienwissen aus 1985 in benachbarten Studiengängen und dem Dieselgate-Verfahren ?
Also streiche ich „wandeln“ und setze dafür „zurücktreten“
Gruß
Du bist der Anwalt, ich nur Laie mit rudimentärem Studienwissen aus 1985 in benachbarten Studiengängen und dem Dieselgate-Verfahren ?
Also streiche ich „wandeln“ und setze dafür „zurücktreten“
Gruß
Anrufen und Gespräch führen - alternativ hinfahren und Gespräch führen - offizielles Schreiben der Forderung auf Rückabwicklung mit Fristsetzung - erneute Fristsetzung - Anwalt
(Was soll es denn eigentlich werden: Rückabwicklung des Vertrags oder Wandlung Rücktritt?)
Gruß
...an dieser Stelle wird aber auch gerne vergessen, dass der artgerechte Betrieb des Kuga mit Strom auch Geld kostet - und zwar das eigene?
Die Ersparnis bei der Gegenrechnung Strombetrieb/Benzinbetrieb dürfte bei einem von den jetzigen Betreibern höchstens genannten Wert von 6Litern/100km und den jetzigen Benzinpreisen nicht allzu hoch sein (vielleicht 2€ Mehrkosten pro 100km, wenn ich keinen Denkfehler mache, sind das also 25tsdkm, bis der Mehraufwand an Benzin aufgebraucht wäre?)), es sei denn, jemand hat eine Photovoltaikanlage auf dem heimischen Dach und hat rein mit der Sonnenenergie „getankt“?
Insofern finde ich persönlich es schon von Ford entgegenkommend, 500€ als Ausgleich zu zahlen.
Gruß
ZitatDes Weiteren, bin ich der Meinung, das ich als Verbraucher von meinem Vertragspartner getäuscht worden bin.
ich gehe davon aus, dass du das „getäuscht“ nicht im strafrechtlichen Rahmen meintest.
Der Händler wird wohl kaum so belangt werden können, wenn er (noch) nicht von dem „Branddesaster“ wusste, insofern halte ich eine „Täuschung“ aus deiner Sicht umgangssprachlich vielleicht für nachvollziehbar, aber nicht wirklich im rechtlichen Sinne.
Ein Vergleich mit dem Dieselgate halte ich (als ehemaliger Betroffener und Kläger, daher kenne ich mich schon mit dieser Thematik ein bisschen aus, ohne Rechtsgelehrter zu sein) zum derzeitigen „öffentlichen“ Informationsstand nahezu für abwegig.
Und wer jetzt noch einen PHEV Kuga kauft, weiß um die Probleme des Fahrzeugs und weiß, worauf er sich einlässt, da wird es grundsätzlich auch wohl nichts mit „Schadensersatzansprüchen“, es sei denn, das Fahrzeug verliert die Typenzulassung, was ja momentan objektiv betrachtet (noch) nicht absehbar ist.
Mit einer echten Wandlung nach mindestens 6 Monaten Betrieb des Kuga und damit den „Gewinn“ durch Einbehalt der Förderung wird sich Ford, so würde ich das laienhaft einschätzen, wohl eher nicht einlassen, denn noch steht ja gemäß Aussage von Ford eine Reparatur und damit eine Behebung des Mangels im Raume. Solange dieser Mangel sich noch in der „Behebung“ befindet, wird eine Wandlung wohl nicht wirklich rechtlich durchsetzbar infrage kommen.
Sollte allerdings der PHEV tatsächlich gar nicht mehr als PHEV zu betreiben sein, sieht es natürlich anders aus, denn dann ist ein „artgerechter“ Betrieb nicht möglich und stellt einen wandlungsfähigen nicht abwendbaren Mangel dar... aber das sind doch noch ungelegte Eier
Gruß
Wow, das ist ja mal ein Weitwinkel!
Ich habe in meinem 2 Zusatzcams drin (davon eine Spiegelcam), die beide bei weitem nicht diesen Winkel bringen.
Gruß
... ganz laienhaft - wodurch soll rechtlich eine nachträgliche Preisminderung begründet werden, wenn du gleichzeitig eine mängelfreie Reparatur einforderst, vorausgesetzt, die wird es geben und dann auch irgendwann eingebaut? Der „Schaden“, der dir durch die „aufgezwungene“ Nutzung des Vollhybridmodus entsteht, wird doch zunächst durch den Material- und Tankgutschein „ausgeglichen“.?
Gruß
Um die „Langeweile“ zu vertreiben
Gruß
... ist schon ein paar Tage her diese Meldung - und es ist wohl nicht auf seinem Mist gewachsen: DUH und BUND sollen die treibenden Kräfte sein ... (habe ich vor Tagen im Focus gelesen)
Aber ehrlich, was soll dann noch die Motivation sein, einen PHEV zu kaufen, wenn ihm der „E-Status“ aberkannt würde ... dann spare ich mir den Mehrpreis für einen PHEV und steige um auf co2- oder Stickoxid-Schleudern, denn irgendwann bin ich auch ich nicht mehr gewillt, für nichts draufzuzahlen!
Wenn Herr Scheurer und sein Ministerium für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gesorgt hätte, so dass auch jedermann ein Ladeplätzchen findet, könnte ich diesen Schritt als sukzessive „Anpassung“ ja noch irgendwo nachvollziehen, aber so?
Vielleicht will der „Insider“ auch nur, dass die wilden Spekulationen etwas eingedämmt werden ...❓??
Zu 1.
Ist das wirklich so? Die Akkuentlüftung ist doch schon erfolglos nachgebessert worden, das sogar schon 2x - und die wird ja, so hier die Erläuterungen technisch Versierter, nur benötigt, wenn der Akku selbst eine Fehlfunktion auslöst... daher stelle ich unter Berücksichtigung der in der Welt herumschwirrenden „Erkenntnisse“ die These auf, dass irgendwas mit dem Akku selbst absoluter Käse ist, weil der verheerende Felhfunktionen verursacht.
Selbstverständlich bitte ich bei meinerseitiger Fehlinterpretationen um Nachhilfeunterricht?
Gruß