Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    …ist mir als „Geburtswessi“ klar, was das bedeutet (meine Frage war eher etwas provokant gemeint) - also möchtest du Produkte von vor 1989 kaufen, damit sie Qualitätsmerkmale des Standards „Made in W Germany“ aufweisen?🤷🏻‍♂️

    Schon krass, wie doch immer noch (ich hoffe an dieser Stelle eher unbewusst) in West und Ost gedacht wird…

    Im Übrigen, es gibt den Qualitätsbegriff für Waren aus Deutschland noch, heißt aber zu recht „Made in Germany“🤪


    Grüße

    …ist schon merkwürdig, wie unterschiedlich die App funktioniert - ich habe zu 99% die korrekten Ladedaten in der App nach einem Ladevorgang (abgeglichen mit den Daten der Wallbox), das kommt wirklich gut hin - die App ohne Ladungsverluste, die Wallbox mit🤷🏻‍♂️

    …mein Hinweis kam nur deswegen, weil zB schon der eine oder andere vFL-Käufer LED nach dem Kauf schmerzlich vermisst haben und dann anfingen, sich zu ärgern…

    Ich habe seinerzeit ganz gezielt einen Vignale genommen, weil das der einzige war, der letztendlich meine Wünsche an Ausstattung erfüllen konnte - da schieden die anderen Varianten schnell aus…


    Grüße

    …schau dir mal die Ausstattung von „cool & connect“ an…imho ist da nicht viel drin.

    Das sollte man vorher für sich entscheiden, was einem an Ausstattung wichtig ist, nicht, dass man im Nachhinein seine Unzufriedenheit in Foren ablässt🥴


    Grüße

    …“hallo erst mal“ im Forum!


    Wie soll denn jemand helfen, wenn es so gar keine Informationen zu deinem Auto gibt…man kann ja nur aufgrund der Platzierung deines Posts vermuten, dass es sich um einen Ford Kuga MK II handelt, Modell, Produktionsdatum unbekannt?


    Grüße

    Richtig, aber dazu muss eben das Fernlicht eingeschaltet sein, und das darf (und wieder kommt der Gesetzgeber daher) man nur, wenn keine durchgehende Straßenbeleuchtung installiert ist - der Nebelscheinwerfer ist aber autark einschaltbar und leuchtet eben auch bei Abblendlicht die Seiten besser aus als das Abblendlicht - nur da steht eben auch wieder zur grundsätzlichen Nutzung der Gesetzgeber im Weg, denn ich darf die NS nur bei erheblicher Sichtbehinderung einschalten und nicht nur wegen des breiteren Ausleuchtens der Straße des Nächtens…🤷🏻‍♂️


    Klar, soll jeder machen, wie er will, denn ich kenne keinen Fall in meiner Autofahrvita, dass irgendjemand wegen eingeschalteter NS bei guter Sicht „abgemückt“ wurde…


    Und eines noch als Anmerkung: Ich persönlich finde, dass die NS eben nicht blenden, da sie ja einen ganz anderen Leuchtwinkel haben und insbesondere Nebel ja von unten her „unterleuchten“ sollen - Ich persönlich finde das breitere Ausleuchten durch NS insbesondere auf nicht beleuchteten Landstraßen, die durch Wälder und Felder führen, gerade hinsichtlich des früheren Erkennens von Wildwechsel mit breiter Ausleuchtung am Fahrzeug für einen Sicherheitsgewinn…


    Grüße