Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    …beim Qualitätsprodukt aus Wolfsburg funktioniert das einwandfrei.

    Wenn dein Opel nur „Sporadisch“ innerstädtisch mit der Automatik ausschaltet, dann könnte es durchaus was kosten.


    Fernlicht innerorts einschalten | Kfz-Beleuchtung 2024
    Fernlicht innerorts benutzen: Ist das erlaubt? Hier finden Sie u. a. Infos, was gemäß StVO mit dem Fernlicht innerorts erlaubt bzw. verboten ist etc.
    www.bussgeldkatalog.de


    Wir haben in der Gegend einige Dörfer, die nicht durchgehend in der Nacht beleuchtet sind (entsprechendes Verkehrszeichen ist an den Laternen angeklebt), da springt auch beim VW das Matrix-Fernlicht an, ist aber auch stockduster auf diesen Abschnitten, aber zB in Berlin ist das Fernlicht weder beim Mach E noch beim VW von alleine von der Automatik eingeschaltet worden…


    Grüße

    st-ko-bo

    …um wieder zur Eingangsfrage zurückzukommen - ich persönlich würde dir immer zum Matrix-Licht raten, es ist einfach besser, weil es auch bei Gegenverkehr die Seitenränder viel besser ausleuchtet.

    Ich habe den direkten Vergleich zwischen zwei Fahrzeugen, zwar nicht der Kuga FL (gibt es ja noch nicht ausgeliefert in D), aber ich hatte den Kuga PHEV mit adaptivem Licht (die „abgespeckte Version“ eines pseudo Matrixlichtes), und jetzt einen VW mit Matrix und meinen Mach E ohne Matrix (war leider seinerzeit in der RWD-Variante nicht für Geld und gute Worte bestellbar) - das Matrixlicht des VW ist um so vieles besser als das des Mach E, dass sich imho ein Matrixlicht mit dem entsprechenden Mehrpreis auch lohnt.

    Allerdings mit einer Einschränkung:

    Ist das Auto ein reines Stadtauto, ist fraglich, ob der Mehrpreis lohnend ist, da das Matrix ja nur bei eingeschaltetem Fernlicht tätig ist, und in der Stadt mit der Straßenbeleuchtung fährt ja niemand mit Fernlicht, lässt ja alleine die Lichtautomatik gar nicht zu… aber wer insbesondere viel Landstraßen fährt, dem würde ich immer zum Matrix raten…


    Grüße

    Na ja, da würde ich dir vielleicht ein bisschen widersprechen - wenn Ford die Folgen seines Handelns kennt oder kennen muss, dann nehmen sie billigend in Kauf, dass jemand zu Schaden kommt - eine viel zu unbeachtete Variante des Vorsatzes, die sich „bedingter Vorsatz“ nennt…Wird leider viel zu wenig bei Rasern, die andere Menschen durch ihre Raserei (auch die berühmt berüchtigten Straßenrennen) schädigen als Vorsatzdelikt beurteilt…

    Wie lange wollen Sie denn in diesem Rechtsstaat die Instanzen einer „Musterfeststellungsklage“ durchklangen, bis Sie ein Ergebnis erhalten, was letztendlich zwar vielleicht ein kundenfreundliches Urteil erbringt, aber jeder einzelne dann doch wieder seine Ansprüche „einklagen“ muss.

    Und fällt die Musterfeststellungsklage hinten runter, können Sie, der sich dieser Klage angeschlossen hat, keinerlei Ansprüche mehr geltend machen, Sie sind dan auf Gedeih und Verderb dem Urteil ausgeliefert.

    Die Musterfeststellungsklage ist imho ein zweischneidiges Schwert, das kaum Vorteile mit sich bringt.


    Grüße

    …da musst du nix suchen - da musst DU und jeder individuell, der irgendwas rechtlich erreichen will, selbst tätig werden.

    Ford kümmert es einen Feuchten (zumindest in Westeuropa), da sind die Verbrauchergesetze so kompliziert und schwer durchschaubar, dass man sich (zunächst) bei Ford zurücklehnen kann.

    Im Heimatland von Ford sieht das schon ganz anders aus…


    Grüße

    …bevor ich deinen sambagold themenfremden Beitrag hier lösche, setze dein Verkaufsangebot bitte in einen passenden Bereich…


    Gruß

    ModMax


    sambagold

    Danke für die nachträgliche textliche Überarbeitung, jetzt passt das super, und jetzt danke für die schönen Fotos… 👍🏼

    Und noch einen Tipp: Schreibe doch die Verkaufsabsicht in die Signatur, dann schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe😉