sidestep
…ich habe gestern abend einen VW (welches E-Modell konnte ich des Nächtens nicht erkennen) mir entgegenkommen sehen, der hatte vorne und hinten auch das durchgehende LED-Band (vorne weiß, hinten rot) und dazu jeweils das vordere und hintere Emblem beleuchtet…das sah mal richtig „geil“ aus…
Da hätte ich gerne zumindest mein Pony-Emblem in der Front beleuchtet (gäbe es zu kaufen, aber ohne Zulassung in D), ist aber rechtlich ausgeschlossen, da Embleme in der Front und im Heck nur dann beleuchtet sein dürfen, wenn sie einen durchgehenden LED-Streifen in Höhe des Emblems haben und das Emblem in seiner Form synchron (also halbiert deckungsgleich) ist…also selbst, wenn das FL mit dem durchgehenden LED-Streifen ausgerüstet wäre, die „Ford-Pflaume“ muss dunkel bleiben…
Sind schon tolle gesetzliche Regelungen, die wir hier haben…😵💫
Aber zurück zum FL und der nachträglichen Nachrüstung mit dem LED-Streifen - niemand vom TÜV hier unterwegs, der dazu ne Aussage machen kann, ob die Nachrüstung rechtlich ok wäre?
Grüße