Na ja, die Nebelscheinwerfer leuchten eben durch ihren niedrigen und breiten Lichtkegel schon gerade die Seiten rechts und links zumindest bei Abblendlicht besser aus, das ist imho auch schon merklich.
Gerade auf dunklen Landstraßen empfand ich die Ausleuchtung mit Nebelscheinwerfern zu den Seiten als „breiter“.
Würde man sich aber an die StVO halten wollen, wäre die Nutzung der NBS bei guter Sicht gleichwohl rechtlich ausgeschlossen, egal, ob du blendest oder nicht🤷🏻♂️ (und bevor ich einen Shitstorm ernte: Ich erwähne das nur vollständigkeitshalber, ohne den Gesetzes-Moral-Apostel spielen zu wollen🥴)
Grüße