Ich merke, du hast dich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt.
Ich habe ein Verfahren gegen einen anderen Autohersteller durchgezogen - das Verfahren dauerte über 2 Jahre in zwei Instanzen. Die erste habe ich gewonnen, der Autohersteller ging in die nächste Instanz…
Erst als der Richter der 2. Instanz ein mögliches 2. Urteil zulasten des Herstellers signalisierte, lenkte der Hersteller von sich aus ein…ein 2. Urteil gegen ihn war wohl nicht zuletzt aufgrund einer drohenden Signalwirkung nicht gewollt🤷🏻♂️
Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein.
Und auch eine im Raum stehende Akkukapazität wird nur gutachterlich zu beweisen sein, inwieweit das dann in der Konsequenz als Sachmangel, weil nicht unerheblich nachteilig für den Käufer zu bewerten ist, dürfte auch von der Laune eines Richters abhängen.
Eine nicht unerhebliche Auswirkung wäre imho zB gegeben, wenn zB die Anerkennung der Reichweitenwerte für steuerliche Erleichterungen entscheidend wäre - das ist aber auch beim FL nicht tragend, da nach den aktuellen Grenzwerten der Kuga wohl nicht mehr berücksichtigt wäre.
Ob nun eine Reichweitenreduzierung um 5-10km bei einem PHEV als nicht unerheblicher Sachmangel rechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu beurteilen, halte es aber eher für unwahrscheinlich…ich kann dir zB sagen, dass ein bei Auslieferung fehlender und nicht nachrüstbarer automatischer Parkassistent unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen hervorbrachte - mir ist ein Fall bekannt, bei dem das Gericht dies bejahte und der Händler dann letztendlich einlenkte - genauso gab es Fälle, bei denen dies negiert wurde…
Man braucht für sowas einen seeeehr langen Atem, als allererstes eine Rechtsschutzversicherung, die einer Kostenübernahme eines anwaltlichen Mandats zustimmt…da wäre ich gespannt, ob eine Rechtsschutzversicherung da so einfach zustimmt…
Grüße