Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Du bedenkst aber schon, dass die Formulierungen zu den Reichweiten mit ganz viel Spielraum versehen sind.

    Diese genannten Reichweiten „hier sind oft … möglich, sinkt die Reichweite deutlich auf etwa …“ „garantieren“ dir diese Reichweiten nicht, sondern bleiben im Land des Konjunktivs hängen… das wird schwierig, daraus einen Anspruch vor Gericht abzuleiten.


    Die 14,4 kW Bruttokapazität sind gleichwohl feste Werte, die ein Akku haben muss.


    Grüße

    …ich würde auch erst einmal bei diesen Feststellungen zunächst beim Händler (als Vertragspartner) bzw. den Betrieb, der mit der Durchführung des Softwareupdates die Ursache für die Negativ-Auswirkung gesetzt hat, schriftlich reklamieren, um eine Reaktion und Erklärung, ggf. vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen einzufordern.

    An der Antwort ausgerichtet kann man dann entsprechend sich Gedanken über weitere Schritte machen.


    Was mich noch gedanklich ein bisschen umtreibt:

    Es wird jetzt nur noch die offenbar gesunkene Zuladekapazität bemängelt, aber auf einen damit verbundenen Reichweitenverlust wird kaum eingegangen.

    Für mich wäre das aber ein ganz zentraler Punkt. Wäre die Reichweite nicht beeinträchtigt und würde nach wie vor die beim Kauf unter Berücksichtigung der „natürlichen Alterung eines HV“ (Degradation) angekündigte Reichweite erreicht, was würden mir dann für Nachteile entstehen?

    Logisch, wenn, wie in einem Fall geschildert, die Reichweite offenbar deutlich gesunken ist (wenn ich das richtig in Erinnerung habe von 60 auf 35km Reichweite-das wäre ja bei mir ein Einbruch wie Sommer/Winter und man kann nur mutmaßen, dass im Winter bei diesem Fahrzeug nur noch 20km Winterreichweite rauskämen😱), wäre das nicht hinnehmbar und Ford (neutral gemeint der Ford-Vertragshändler oder der Hersteller) müsste da eine andere Maßnahme zur Wiederherstellung der ursprünglichen Reichweite folgen lassen…


    Ich drücke allen Betroffenen die Daumen, dass für die betroffenen Fahrzeuge von Ford eine kundenfreundliche und unkomplizierte Lösung angeboten wird…


    Grüße

    Zum Thema "Sachmangel" wegen fehlender oder eingeschränkter Produkteigenschaften und -nutzungsmöglichkeit i. V. m. Lade-Kapazität und Reichweite füge ich eine pdf.-Kopie der letzten Seite des Angebots von Ford bei. Die Seite ist mit den Unterschriften unter meinem Kaufvertrag vom 03.09.2025 verbindlicher Vertragsbestandteil geworden. Die Messgrundlagen und -ergebnisse gem. WLTP-Zulassung sind daher verbindliche Vertragsbestandteile.

    Mit den in einigen Posts geschilderten Ladekapazitäten nach dem Update Ihrer eigenen Fahrzeuge werden die zugesicherten Werte für Energieverbrauch, CO2-Emissionen und elektrische Reichweite und die Beispielsrechnungen der Energiekosten erheblich verfehlt, da auf 100 Km Normstrecke erheblich mehr Benzin und erheblich weniger Strom verbraucht wird.

    Meine letzte Rechnung von EnBW Ende Juni für die Ladung 0-100% an deren Ladesäule wies als Netto-Ladestrom 11kWh aus, abgerundet auf volle kWh. Ford-Pass zeigte sogar für diesen Ladevorgang 11,4 kWh an. Ich fahre gerade den Akku leer und wiederhole Anfang der Woche eine weitere Ladung 0-100% mit einem weiteren geeichten Messgerät.

    Danach nehme ich das Angebot zum Update im Rahmen des Rückrufs schriftlich unter der Bedingung an, dass die vertragsgemäßen WLTP-Werte durch das Update weder gefährdet noch eingeschränkt werden.

    Ich berichte anschließend.

    Nur für die „Beweisführung und Beweiskette“:

    Schwierig, mit der Brutto-Ladung zu argumentieren, deine geeichte Messstelle weist die Ladung inkl. der Ladeverluste und exklusive der natürlichen Degradation des Akkus aus und spiegelt folglich die eigentliche Nutzkapazität, geeicht hin oder her, wieder.

    Die nutzbare Nettokapazität kann also nur ein Schätzwert sein, da sich der Ladeverlust nicht genau beziffern lässt (die BC-Ladeanzeige disqualifiziert sich mit seinen Angaben gänzlich und scheidet als „geeichtes Messgerät“ und Beweismittel komplett aus, wenn da der angegebene Messwert der Nettozuladung (ohne Ladeverluste) höher ist als der Wert der Ladestelle inkl. der Ladeverluste🥴


    Aber es ist natürlich klar, welche Message du rüberbringen willst👍🏼


    Grüße

    Ich vermute mal, dass da das letzte „Richterwort“ noch nicht gesprochen wurde…(Urteil noch nicht rechtskräftig, Instanzen nicht ausgeschöpft).

    Für den Kuga ist es aber ein klein bisschen anders gelagert:

    Nach dem Update kann wieder auf 100% geladen werden. Erst, wenn die Software einen „Verdacht“ meldet, ist von einem fehlerhaften Akku auszugehen und wird getauscht, es wird also nicht per se von einem fehlerhaften Akku auszugehen sein (was möglicherweise bei einer 0,003%-Wahrscheinlichkeit eines Brandes nicht völlig abwegig erscheint).

    Anders sicherlich bei den Fahrzeugen, die eine veränderte Ladekapazität nach dem Akku aufweisen, warum das bei manchen Fahrzeugen auftritt und bei anderen mit dem Update versehenen Fahrzeugen nicht, müsste sicherlich geklärt werden. Da wir aber die Möglichkeiten und die technische Herangehensweise und Möglichkeiten der Akkusteuerung des Softwareupdates nicht kennen, kann das sicherlich nur gutachterlich (ggf. durch einen richterlichen Beschluss in einem gerichtlichen Verfahren) festgestellt werden.

    Aber ich denke, dass zumindest bei den Fahrzeugen, die Nachteile im Ladevorgang feststellen, einschlägige Anwaltskanzleien einen Mangel konstatieren und entsprechende Erfolgsaussichten auf eine Rückabwicklung erkennen.


    Man darf gespannt sein, wie das weitergeht…


    Und noch einmal der Hinweis, bitte unterlasst hier „Werbung“ für Anwaltskanzleien…


    Grüße

    Wohl eher als Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

    …man, was hat der E-Motor eines PHEV mit E10 zu tun???

    Auch beim PHEV ist es doch scheiß egal, ob er ein PHEV ist oder nicht, wenn es hier um E5 oder E10 geht, dann geht es natürlich auch beim PHEV ausschließlich um den Verbrennerantrieb des PHEV - was interessiert es dann, dass meine Harley keinen Fahrakku hat und kein PHEV ist🫪

    Noch einmal, es gibt Fahrzeuge, die laufen schlichtweg mit E5 oder höher einfach besser.


    Aber um es klarzustellen, meine Meinung ist, dass der Kuga absolut geeignet ist, mit E10 gefahren zu werden. Der Hersteller würde ansonsten diesen Kraftstoff nicht freigegeben haben.

    Wir fahren unsere Wolfsburger auch mit E10 und haben noch keine negativen Veränderungen, weder im Verbrauch sonst für die Motortechnik feststellen können…

    Gleichwohl sei vollständigkeitshalber erwähnt, dass erstaunlicher Weise unser VW-Händler auch eher für E5 plädiert, weil er es „aus dem Gefühl heraus irgendwie gesünder für den Motor“ findet.


    Aber bitte, ist nur meine persönliche Meinung, die nicht jedem gefallen mag, ich mich aber nicht weiter rechtfertigen werde😜

    …wobei es auch noch Fahrzeuge gibt, die förmlich nach E5 oder gar Super+ schreien…meine Harley hat sowohl mit E5 als auch mit E10 dermaßen geklingelt, das war nicht feierlich. Mit Super+ war alles tutti, kein Gerassel…🥴

    Und niemand gibt dem System Zeit sich zu kalibrieren, sofort wird Betrug unterstellt.

    Na ja, bei der Reichweite würde ich noch mit dir gehen, aber nicht bei der Zuladung.

    Wenn hier jemand von 0 auf 100% lädt, mit dieser 100%- Ladung 7,5kWh anstatt 10,5 kWh geladen werden, dann muss sich da für mich nix mehr kalibrieren , es sei denn, der BC spinnt richtig rum…

    Reichweite ist extrem abhängig von Strecken- und Fahrprofil, da reichen schon kleine Abweichungen, um bei so einem kleinen Fahrakku Auswirkungen zu zeigen.

    Aber bei der Zuladung scheinen mir da bei den jetzigen Außentemperaturen kaum Abweichungen von nahezu 30% „mit einem sich noch einzupendelndem System“ erklärbar …