Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    ... na die Alternative Lösung ist, alles so zu belassen, wie’s ist, ggf. einmal mehr im Monat durch die Waschanlage fahren.

    Ich mag das Geschurre einer Plane oder Abdeckung auf dem Lack gar nicht, ich bin da schon überaus penibel bei meinem Motorrad, dass ich nur sehr selten unter einer Panne vor der Tür habe. Da achte ich peinlich genau darauf, dass die Plane keinen unmittelbaren Kontakt mit lackierten Teilen hat.

    Warum willst du denn überhaupt eine Abdeckung drüberziehen?


    Gruß

    Hallo,

    Sei mir nicht böse, aber deine Anlage enthält, wenn auch durch eine Benutzernummer hier nicht namentlich zuordbar, aber dennoch ggf. durch Dritte möglicherweise nutzbar, indirekt persönliche Daten.

    Ich weiß nicht, ob du das nur übersehen oder absichtlich „in Kauf genommen“ hast...

    Ich habe die Anlage vorsorglich gelöscht, damit kein „Schindluder“ damit getrieben werden kann (wenngleich ich selbstverständlich hiesigen Usern das nicht zutraue).


    Gruß

    Stimmt so wie rechtsanwaltbeckerEU schon geschrieben hat.

    ..-

    ... da möchte ich noch einmal nachhaken...

    Ich lade mein Auto idR nachts in einer angemieteten Garage, 500m von meiner Wohnung entfernt, an einer herkömmlichen Steckdose über den Riegel.

    Grundsätzlich ist das ja ok, man bewegt sich an der frischen Luft, um zum Auto zu kommen, alles gut. Aber tagsüber würde ich, wenn ich absehbar mehr als die e-Reichweite fahre, gerne auch auf dem Mieterparkplatz vor meiner Wohnung an einer wallbox laden. Ich würde so ein Teil auch auf eigene Kosten installieren lassen, bis dahin auch allet schick...

    Jetzt hast du geschrieben: „..Stimmt so ...“ - im www habe ich irgendwie aber nicht so richtig finden können, woraus sich dieser „Rechtsanspruch“ nun konkret ableitet. Ich kann ja meinem Vermieter, dér, so wie ich ihn kenne, meinen freundlichen Erst-Antrag auf Eigeninstallation einer wallbox auf dem Mieterparkplatz ablehnen wird, nicht zur Rechtsbegründung sagen: „Stimmt so, weil Herr Glatze das so sagt“ Über diese Antwort wird sich mein Vermieter ???.

    Also, Butter bei die Fische: Mit welcher Rechtsvorschrift kann ich meinen Vermieter überzeugen?

    (die Frage richtet sich natürlich nicht an RAE, der darf ja nicht kostenlos beraten...)


    Gruß

    ... das kann ich gut nachvollziehen... richte dich mal am Montag darauf ein, dass du mit der Taxe zur Arbeit fährst.

    Wenn du ganz bösartig bist, lässt du das Auto „verrecken“ und mit dem ADAC am Montag zum Händler einschleppen.

    Dann soll dein Dealer gleich nen Ersatzfahrzeug rausrücken, eine neue Starterbatterie bestellen und ALLE sotftwareupdates aufspielen.

    Bist du nicht so gemein, schlägst du natürlich den Weg eines ersten freundlichen Gesprächs ein und bittest um sofortige Beseitigung des Mangels... nur dann ist die Frage, ob dir ein Ersatzfahrzeug im Rahmen der Mobilitätsgarantie gestellt wird...

    Ich dachte eigentlich, mittlerweile hätte sich bei allen Händlern dieses Problem inkl. Lösung herumgesprochen.

    Es kann natürlich auch sein, vorausgesetzt, dein Fahrzeug hat bereits aufgrund des Akkudesasters eine längere Standzeit, war also weitgehend tiefentladen, dann wäre es imho ja auch möglich, der Dealer hat tatsächlich alle Softwares aufgespielt, aber die Starterbatterie war schon so nachhaltig geschädigt, dass sie schlichtweg nicht mehr „normal“ geladen werden kann und die Spannung hält...


    Gruß

    ... richtig gut?? ..., das kann der outi nicht, entweder vorheizen oder laden..., deswegen ist das immer so blöd, weil du dann immer die Pille der Minderreichweite schlucken musst.

    Na ich weiß schon, warum ich einen PHEV gegen den anderen tausche?

    ... also wird auch mit angestecktem Ladekabel vorgewärmt, ohne Reichweite zu verlieren und ohne dass der Verbrenner anspringt...? Dann kann man das so also auch in der Garage vorprogrammieren, weil gesichert ist, dass der Verbrenner NICHT anspringt?


    Gruß