@cpal
Auch, wenn’s eigentlich Ot ist:
Ich habe noch nix dergleichen (Klage, egal ob Sammel- oder Einzelklage, dafür dürfte es wohl auch noch deutlich zu früh sein) gelesen.
Hier in diesem Forum scheint „man“ mit dem Thema auch sehr entspannt umzugehen, der Geduldsfaden scheint hier sehr lang zu sein.
Diejenigen, die ihr Auto schon haben, fahren eben damit, wie‘s vorgeschrieben ist und erfreuen sich überwiegend dran.
Die anderen, die im Wartezimmer sitzen warten eben, ändern können sie nichts.
Interessant wird es, wenn die „unverbindlichen“ Lieferfristen nicht eingehalten werden, da gibt es dann nach zweimaliger Einforderung der Auslieferung (Erfüllung des Vertrags) ggf. rechtliche Möglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten.
Was an Schadensersatzforderungen und -ansprüchen möglich und vor allem sinnvoll ist, diese Bewertung bleibt ja jedem selbst überlassen.
Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung mit einem anderen Autokonzern berichten, dass dies ein sehr langwieriges, schwieriges, kostenintensives Unterfangen ist, bei dem Großkonzerne gegen einen Einzelkläger zumeist den längeren Atem haben und mit der Zermürbungstaktik Ottonormalverbraucher zu Vergleichen zwingen - sollte man sich in diesem „Rechtsstaat“ sehr genau überlegen.
Ansonsten ist es scheinbar verhandlungs- und händlerabhängig, wie kulant der mit der Stellung eines Ersatzfahrzeugs ist...
Ot off!
Gruß