Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Na wenn ich damit nicht gegen die netiquette hier verstoße, wenn ich die Stoßstange eines Fremdfabrikats (ich schäme mich ja auch für dieses Auto, wobei ist ja das meiner Gattin) hier zeige, dann mache ich das natürlich gerne...

    An meinem kuga das zu zeigen wird’s ja noch eine ganze Weile dauern?

    Gruß

    Fotos nein, bestellt ja, aber zum weißen kuga Vignale.

    Ich habe noch ein „Edelstahl-Ladekantenschutz“ für den Wagen (kein Ford) meiner Frau zu liegen (schwarzes Auto), werde ich mal heute zumindest anpassen/anlegen und schauen, wie’s „schaut“... meine Gattin ist vorab sehr skeptisch, ob das optisch Sinn macht...


    Gruß

    Wenn ich meine ganz persönliche Meinung äußern darf:

    ...Sorry, aber ich persönlich denke, du ( derDino) spielst mit dem „Feuer“...(im wahrsten Sinne des Wortes).

    Denke mal an das Grundsatzurteil vom bgh, nach dem die Käufer eines ea189 nach September 2015 aufgrund der allgemeinen Informationslage zum Dieselgate keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Ähnlich könnte es im Schadenseintrittsfall (was keiner hofft) hier auch sein, auch wenn du keine Nachricht persönlich erhalten hast, ist die Informationslage gleichwohl so, dass „man“, insbesondere als Neukunden eines solchen Autos mit gesteigertem Interesse daran, um den Umstand hätte wissen können/müssen... und glaube mir, ein solcher Schadensersatzprozess dauert und dauert und dauert...wenn „nur“ unmittelbar das Auto betroffen ist, geht’s ja noch irgendwo, aber wenn darüber hinaus erhebliche Sachgüter oder Gesundheit und Leben anderer gefährdet oder gar geschädigt werden, hört sowohl bei Versicherungen als auch bei Richtern der Spaß auf...ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen??


    Gruß

    Ups, leuchtet mir zwar irgendwie nicht ein, dass ein Vertragshändler inkl. Werkstatt nicht in der Lage sind, so ein Auto mit dem aktuellen Stand der Software zu bespielen und erst dann an den Kunden auszuhändigen, aber dann sei es so.

    Lässt man den Kunden auch im Regen stehen, wenn irgendwas in der Autosoftware im Rahmen des durch den Kunden selbst durchgeführten Updates was „zerschießt“...?

    Wie auch immer, was machen eigentlich die älteren Menschen, die so ein Auto kaufen, aber technisch einfach nicht in der Lage sind, mit Computer, pc, usb, Software usw. umzugehen?

    Mir ist natürlich klar, dass nicht nur Ford damit „Probleme“ hat, auch bei dem „Verein“ aus Wolfsburg (ich mag den Namen nicht mehr in den Mund nehmen) verweist man darauf, der Kunde möge sich um die Softwareupdates selbst kümmern, das mache man bei XX nicht...


    Wie auch immer, ein Armutszeugnis allemal, wenn bei einer Endkontrolle eines Fahrzeugs fehlenden Abdeckungen von Querlenkern nicht entdeckt werden??


    Gruß

    Das wird von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

    Imho dürfen zur Handlungssicherheit grundsätzlich tatsächlich nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichnung auch auf den entsprechenden Ladeplätzen zum Aufladen stehen.

    Insofern haste Glück, dass dich noch niemand „beknöllt“ hat.


    Quelle ADAC:

    Bereits 2011 wurden hierzu vom Bundesverkehrsministerium spezielle Zusatzzeichen bekannt gemacht, die die Reservierung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge regeln sollten. Im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) kam dann 2015 u.a. das Zusatzschild „E-Auto“ dazu, das allgemein zur Regelung von weiteren Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeugen nach dem EmoG vorgesehen ist. Um in den Genuss dieser Bevorrechtigungen zu kommen, muss ein Elektroauto das E-Kennzeichen führen, das allerdings nicht verpflichtend ist.


    Gruß

    ...Hauptsache ich bekomme den von der KBA nicht stillgelegt weil da Schummelsoftware drauf ist ? Soll ja bei anderen Herstellern vorkommen. Und da wird man gezwungen einen anderen Neuwagen zu kaufen. ?

    Frage nicht, davon könnte ich ganze Arien singen, und anstatt reumütig einen kundenfreundlichen Weg zu gehen (spätestens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung), wird immer noch versucht, den (ehemaligen!) Kunden von Nacke bis Hacke zu verarschen und durch fadenscheinige Anträge und Berufungsgründe den geschädigten Käufer zu zermürben...?

    Sorry, aber der Seitenhieb musste nach der Vorlage einfach ot sein??


    Gruß

    Herzlichen Glückwunsch!


    Allzeit eine unfallfreie und stressfreie Fahrt.

    Wahrscheinlich wurde es schon einmal angemerkt, aber dass vor Fahrzeugauslieferung nicht die aktuellste Software im Rahmen der Auslieferungsinspektion aufgespielt wird und nicht festgestellt wird, dass eine Abdeckung des Querlenkers fehlt, finde ich gelinde gesagt „befremdlich“. Aber gut, Nobody is perfect, ich werde mir auf jeden Fall die Aufstellung der beachtenswerten Punkte bei Auslieferung mitnehmen (wenn ich diese Liste hier im Forum jemals wiederfinde??)


    Gruß

    (manchmal ertappe ich mich dabei, den November herbeizuwünschen?)

    Bei meinen letzten Neuwagenkäufen innerhalb von 6 Jahren haben alle Händler e5 empfohlen. Alle äußerten, dass der Mehrverbrauch von e10 den 4cent-Unterschied zwischen e5 und e10 alleine schon wettmachen würde.

    Meine mopete bekommt sogar nur super plus als Nahrung, da führt schon e5 zu klingeln im Motor, bei super plus herrscht diesbezüglich Ruhe.

    Vielleicht bin ich nur zu altmodisch, aber irgendwas sträubt sich in mir gegen e10 - und ja, ich habe Post 4 inkl. Anhang gelesen.

    Mal schauen, ob ich’s mal bei den nächsten beiden Tankfüllungen probiere...aber dann muss ich erstmal um die 4tsd. Km fahren, um ca. 2x35liter zu tanken?


    Gruß