Beiträge von betacarve

    Stimmt. Mein Wissen über Elektroinstallationen ist nach über 20 Jahren in einem anderen Beruf etwas verdrängt worden :S


    Na mal sehen, was mir angeboten wird. Hatte dem Besitzer angeboten, die E-installation bis zum Hausanschlussraum zu übernehmen und eine Fachfirma dann den Anschluss an die UV. Aber es scheint, als soll alles aus einer hand gemacht werden. Mir auch recht; zahl ich halt ggf. ein paar Euro mehr Miete ;)

    Aus gegebenen Anlass "krame" ich das Thema nochmal raus.


    Ich habe heute die Info bekommen, dass der Vermieter meines TG-Stellplatzes grundsätzlich mit der Installation eines entsprechnden Stromanschlusses einverstanden ist.


    Kugi71

    Ich versuche grad deinen letzen Beitrag zu verstehen. Wenn der Kuga eh nur 1-phasig lädt (Wallbox hin oder her), wie kommen dann die schnelleren Ladezeiten bei Verwendung einer Wallbox zustanden :/

    Bei meinen Hyundai war das anders; Rückwärtsgang eingelegt und er rechte Außenspiegel hat sich etwas abgesenkt. Technisch überhaupt kein Problem.


    Ich frag mal bei Conversmod nach, ob sie meinen, dass es da eine Möglichkeit gibt...

    Ich denke, dass Ford - und auch andere Fahrzeughersteller - die gesetzliche Regelung zu Punkt 2 so umgehen:

    LED-Scheinwerfer: Blendende Aussichten
    Autoscheinwerfer werden immer heller, auch dank gelockerter Industrievorschriften. Fahrer neuer Automodelle freuen sich darüber. Doch der Gegenverkehr wird…
    www.zeit.de


    Wer nicht alles lesen will:

    Zitat

    Bisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen.



    Die Autohersteller nutzen auch diese Neuregelung und bieten "gedrosselte" LED-Scheinwerfer an, die exakt dem vorgeschriebenen Grenzwert entsprechen. Durch diesen Trick sparen sie sich den sonst obligatorischen Einbau der Reinigungsanlagen.

    Wikipedia sagt in dem Punkt:

    1. seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10) sowie
    2. für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (gemäß ECE-Regelung Nr. 48, Paragraph 6.2.9).

    Die Frage ist halt, ob Punkt 2 bei den Voll-LED Scheinwerfern zutrifft, da sie nicht unter Punkt 1 fallen. Ggf. ist das Gesetzt auch mittlerweile überarbeitet worden und bezieht Voll-LED Scheinwerfer mit ein.


    Wenn Punkt 2 bei unseren Scheinwerfern aber zutrifft, dann wäre ein ein gravierender Mangel und solche Fahrzeuge dürften ggf. gar nicht zugelassen werden.