Beiträge von fox2020

    In den AGB steht dazu folgendes,,,


    "Bei unverbindlichen Lieferterminen kann man nach sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Termins den Händler zu Lieferung auffordern.

    Der Händler kommt mit dem Zugang des Schreibens in Verzug.

    Danach kann man mit nach einer angemessenen Frist vom vertrag zurücktreten."


    Das bedeutet, dass man ungefähr 8 Wochen nach dem vereinbarten unverbindlichen Termines vom Vertrag zurücktreten kann.

    Damit sollte man seinen Vertragshändler doch mal konfrontieren....


    Siehe hierzu auch die Information vom ADAC

    Auch wenn es hier im Forum schon oft erwähnt und durch gekaut wurde. Wie sind denn die richtigen zeitlichen fristen? Ich z.B. muss / soll laut Händler ein Schreiben aufsetzen das ich die Lieferverzögerung (KW46) anmahne. Bis KW52 wäre die Stornierung durch wenn bis dahin mein Fahrzeug nicht zugelassen wurde. Ich habe schon einen Puma ST als Alternative bestellt. Im Vertrag steht dort explizit drin "nur Abnahme wenn Kuga keine Zulassung bis KW52"

    Aber von KW46 bis KW52 sind nur 6 Wochen...

    Achja. Mein Kuga ist schon gebaut (7.9.) Und fristet in Valencia sein dasein...

    Beispiel:

    Du hast im Vertrag einen unverbindlichen Liefertermin September 2020

    Sechs Wochen nach diesem Termin, also ungefähr Mitte November den Lieferverzug schriftlich anmelden mit einer erneuten Frist von 2 Wochen, also Lieferung spätesten Anfang Dezember.

    In diesem Schreiben den Rücktritt vom Vertrag zu Anfang Dezember anzeigen.......

    Anfang Dezember den Rücktritt mit erneutem Schreiben durchführen.....

    Wenn man einen PHEV möchte geht es aber nicht flotter wenn man den Kuga storniert.

    Alle anderen haben wohl ordentliche Lieferzeiten.

    Vielleicht doch einfach mal abwarten. Der Kuga ist an sich schon ein ordentliches Fahrzeug.

    Mitsubishi Outlander PHEV als Sondermodell Spirit ????

    Hallo,

    habe gestern einen Anruf von meinem FFH erhalten, dass die Auslieferung ggf. erst nächstes Jahr erfolgen wird.

    Auf meine Frage, ob ich vom Vertrag zurücktreten kann antwortete er: Ja

    Heute Rücktritt per Mail geschrieben...

    Soeben Bestätigung des kostenlosen Rücktrittes erhalten....


    Sehr schade, aber es gibt auch Alternativen.

    Nach einem Anruf bei meinem Ford-Händler und Chat mit Ford (offensichtlich in Köln) ist die Hoffnung nun doch gestorben. Keine Produktion derzeit, keine Auslieferung. Der Händler verkauft aber weiterhin. Auslieferung dieses Jahr nicht mehr (mein unverbindlicher Termin ist der 5.10.2020, produziert noch nicht). Damit sind die 6 plus 2 Wochen definitiv überschritten! Sehr schade, weil das Auto vom Konzept her ja wirklich Klasse ist.

    Mein unverbindlicher Liefertermin ist September 2020,

    6 Wochen nach diesem unverbindlichen Liefertermin, werde ich (nach erneuter) angemessener Frist (2 Wochen) vom Vertrag zurücktreten.

    Somit werde ich Anfang Dezember raus sein.

    Ich hoffe schon fast, dass Ford nicht bis zum 01.12.2020 nicht liefern kann bzw. wird.

    Schade, aber das ewige nachfragen bei den FFH bringt meiner Ansicht nach überhaupt nichts. Ist doch nur eine Hinhaltetaktik (von wem auch immer)...


    Grüße fox2020

    Wie schon gesagt, kann man auch bei einem unverbindlichen Liefertermin spätestens 8 Wochen (6 + 2) nach diesem Termin vom Vertrag zurücktreten.

    Wenn Ford nicht mal den Preis mit 16% Mehrwertsteuer für bereits bestellte Wagen anbietet, sollte man dass auf jeden Fall in Betracht ziehen.

    Es gibt auch andere Hersteller.....


    Grüße fox2020

    Das macht aber nur dann Sinn, wenn man dann auch wirklich vom Vertrag zurücktreten will. Was soll der Händler denn machen, wenn der Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, nicht in besagtem Zeitraum liefern kann??

    Mit diesem Argument kann man aber ggf. erreichen, dass einem bei Lieferung ab dem 01.01.2021 weiterhin die Mehrwertsteuer von 16 % berechnet wird bzw. der Kaufpreis so gemindert wird, das es 16 % ergibt.

    Das muss man selbstverständlich schriftlich fixieren.

    So wie das mir bekannt ist, steht auf den Bestellungen/Kaufverträgen eine unverbindliche Lieferzeit und damit sind die Händler ziemlich aus der Pflicht. Denn sie haben ja nichts versprochen.

    Bin aber kein Rechtsexperte...

    In den AGB steht dazu folgendes,,,


    "Bei unverbindlichen Lieferterminen kann man nach sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Termins den Händler zu Lieferung auffordern.

    Der Händler kommt mit dem Zugang des Schreibens in Verzug.

    Danach kann man mit nach einer angemessenen Frist vom vertrag zurücktreten."


    Das bedeutet, dass man ungefähr 8 Wochen nach dem vereinbarten unverbindlichen Termines vom Vertrag zurücktreten kann.

    Damit sollte man seinen Vertragshändler doch mal konfrontieren....


    Siehe hierzu auch die Information vom ADAC


    Gruß Fox

    Kuga PHEV TitaniumX

    Bestellt 06.2020

    Lieferung geplant 09.2020


    das ist so nicht richtig,

    auf der Seite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles) steht hierzu folgender Text


    "Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis 2025."


    Deswegen ist es nicht ganz unwichtig, wie viel noch im Topf ist.....


    Gruß Fox


    Kuga PHEV TitaniumX

    Bestellt 06.2020

    Lieferung geplant 09.2020


    Wie schaut es denn aus, wenn man den Wagen nicht innerhalb der Lieferfrist bekommt?

    6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin, kann man (nach erneuter) angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten.

    Es geht mir um die geminderte Mehrwertsteuer und um die Förderung von der BAFA (bis Ende 2021 oder wenn der Topf leer ist).

    Kennt jemand den aktuellen Stand der verbrauchten Summe?

    Gruß Fox