Beiträge von rechtsanwaltbeckerEU

    Mein im Dez. 2021 bestelltes Leasingfahrzeug wurde auf Grund das nur Onlinetermine bei der Zulassungsstelle gibt am Mo.11.7.22 zugelassen und die Sachen zum Händler geschickt und am Do. bekam ich eine Email vom Händler das der PHEV ein Auslieferunsstopp von Ford gibt und auf nachfrage konnte mir der Händler weder den Grund noch wie lange es dauert bis dieser Ausgeliefert werden kann das ist mehr als bescheiden was da von Ford gemacht wird und anrufe bei Ford D bekommt man dazu keine Auskunft oder Aussage dazu


    Gruß Reiner

    Mein Beileid. Gibt es denn vom Händler oder Ford schon eine Zusage wie vor 2 Jahren, dass man einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt, bis der Wagen ausgeliefert werden kann?


    Das lief jedenfalls bei den meisten damals recht gut.


    Immerhin bezahlst Du ja dann schon die Leasingrate, Steuern und Versicherung.

    Die Probleme von vor 2-3 Jahren scheinen sich ja zu wiederholen oder immer wieder andere Probleme aufzutreten. Wirklich eigenartig, was da alles schiefgehen kann und dann wird es erstmal aufgesessen und die Käufer werden immer unzufriedenen. Nicht verständlich. Wenn der Wagen aber endlich mal da ist werden wohl die meisten begeistert sein. Unsere 2 laufen immer noch mehr oder weniger einwandfrei und die Nachfolgefahrzeuge müssen ja erst im Dezember 2022 kommen. Bin daher noch entspannt. Damals hatte sich das auch alles geklärt. Aber natürlich ärgerlich für alle, die den Wagen schnellstmöglich brauchen.

    …u.a. deswegen, ohne gewusst zu haben, dass du im Urlaub bist, habe ich ja auch „persönliche“ Meinung geschrieben, und die darfst du getrost auch im Urlaub haben😂😂😂


    Grüße

    Erhole dich gut👍🏼

    Danke. Erhole mich wirklich gut. Aber dass die Werkstatt den Wagen einfach einbehält dürfte nach meiner persönlichen Meinung nicht gehen. Das geht nur bei Werkunternehmerpfandrecht und offener erheblicher Rechnung. Aber wie so oft... was soll man machen, wenn die es einfach trotzdem machen?!? Erfahrungsgemäß kommt man da alleine nicht weiter und viel Diskutieren hilft auch nicht weil die meist eine Order von wem auch immer nur befolgen. Daher bleibt einem tatsächlich meist nur mit Anwaltsschreiben den Wagen oder Schadenersatz zu verlangen.

    Es hängt halt stark vom Händler und dort vom Ansprechpartner ab ob und wie gut man informiert wurde. Da die Konditionen zwischenzeitlich grad für das Gewerbeleasing aber auch Privatleasing unschlagbar waren wollen viele nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern einfach wissen wann sie ihr Auto bekommen. Problem ist meist, dass auch der Händler da nicht viel machen oder sagen kann. Aber letztlich muss man selbst eine Entscheidung treffen ob man noch am Vertrag festhalten will oder nicht und dann am besten immer wieder Druck machen. Denn nur so setzen sich manche Händler überhaupt in Bewegung um bei Ford nachzuhaken. Wir hatten damals bei dem Akkuproblem das Glück, dass von Ford direkt Mietwagen angeboten wurden. Denke das müsste bei den hier beschriebenen Lieferzeiten eigentlich auch drin sein. Aber das gerichtlich durchzusetzen wäre schon schwer. Am einfachsten wäre die Rückabwicklung, denn durch die unverbindlichen Liefertermine wird es schwer sein einen Schadenersatz durchzusetzen.


    Das in aller Kürze 🤣 und nun wieder dem Urlaub gewidmet :3917:

    ... meiner ist bei 170km/h abgeregelt, und ist mir völlig ausreichend, aber da sind eben die „Vorlieben“ individuell - auf Höchstgeschwindigkeit kam es mir noch nie an (sonst würde ich auch sicherlich kein 2zylindriges amerikanisches Eisenschwein mein Eigen nennen?)

    Warum ist denn Deiner schon bei 170 km/h abgeriegelt? Ich war die Tage mal in München und bis 202 km/h ging er eigentlich ganz gut und da war dann plötzlich Schluss. Kann jemand diesen Wert bestätigen?