Beiträge von Der-Kuga

    Standardmäßig kann man einseitig nach 6 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin der Händler in Verzug setzen; anschließend wird man den Vertrag stornieren können (da ja nicht geliefert werden kann). Formal natürlich alles schriftlich machen.

    Bei den meisten wird dieser Termin ja aber noch in der Zukunft liegen. Früher raus geht dann wohl nur, wenn auch der Händler (freiwillig) mitspielt.