das währe aber mehr als fahrlässig.
Ich stelle das Fahrzeug in die Garage und habe die voreingestellte Abfahrzeit nicht mehr im Sinn, weil ich am nächsten Tag aus unerwarteten Gründen später los muss. Und wie es der Zufall will, heizt am nächsten Morgen das Fahrzeug auf und nebelt mir die Sammelgarage voll.
Sowas darf es doch gar nicht geben. Zumindest eine Abfrage, ob beim Vorwärmen der Motor starten darf, sollte zur Pflicht werden.