Also, der Tüv schreibt ein Abnahmeprotokoll, darauf steht die Eintragung, die die Zulassungsstelle dann in den Fahrzeugschein einträgt.
Diese Eintragung kann aber erfolgen, wenn man irgendwann sowieso eine Änderung an den Papieren durchführt. (Wahrscheinlich also erst, wenn mann dad Fahrzeug verkauft und es umgemeldet wird ?)
So lange fährt man mit dem TÜV Protokoll durch die Gegend.
Nun zu drn ET‘s:
Die originalen 20 Zoll haben eine 55 er Einpresstiefe, stehen also 5mm weiter innen als die 18 Zoll mit 50 mm.
D.h. Die Gesamtbreite der Achse (von Felgenaussenrand zu Felgenaussenran) ist mit den 20 Zöllern 10 mm schmaler als mit den 18 Zöllern.
Die Anlageflächen der Radnabe bleibt ja aber gleich in der Gesamtbreite der Achse.
Packe ich nun 20 mm auf jeder Seite dazu bei den 20 Zöllern wird die Gesamtbreite der Achse (Felgenaussenkant zu Felgenaussenkante) also 4 cm breiter.
Bei den 18 Zöllern sind es mit 9 er Ringen natürlich 1,8 cm.
Da die 18 er aber von vorne herein 5 mm weiter nach aussen stehen, ist die Gesamtbreite der Achse 1,8 cm plus zweimal 5 mm auf jeder Seite durch die ET 2,8 cm breiter.
Die 20 er stehen durch die ET 5 mm weitet innen, klauen mir also von meinen 20 er Platten sofort 5 mm.
Ergebnis Gesamtbreite der Achse mit 20 er Platten: 4 cm (Platten) minus 1 cm (ET) - Gesamtbreite der Achse 3 cm breiter.
Ergo: 18 Zöller mit 9 mm Platten sind fast gleich breit wie 20 Zöller mit 20 mm Platten.