Für alle, die den Rechtsweg gehen wollen, hier ein Link zu einem Artikel, der über 2 deutsche und ein österreichisches Urteil zum Thema elektrische Reichweite berichtet.
Fazit des Autors: "Eine starre Grenze, ab der ein Kapazitäts- oder Reichweitenverlust automatisch zum Sachmangel wird, lässt sich aus den Urteilen nicht ableiten."
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesen Urteilen und unserem Fall. Da geht es einzig um das Nichterreichen der versprochenen WLTP-Reichweite bei originaler Akkugröße.
In unserem Fall wird diese Reichweite nach Auslieferung durch den Hersteller reduziert. Am einleuchtesten fand ich noch den geposteten Vergleich mit der Verkleinerung des Kraftstofftanks.
In dem zweiten Urteil setzte ein Sachverständiger eine jährliche Degration von 2,5 Prozent an. Unter dieser Berücksichtigung müssten vermutlich die meisten Akkus älterer Kugas nach dem reduzierenden Update von Ford getauscht werden.
Es bleibt die Frage, ob man dort nicht so clever war, dass bei der Auswertung des Akkus die tatsächlichen 14,4 Kw/h vorgegaukelt werden und das Update keine messbare Berücksichtigung findet.
Es bleibt spannend.