Und hier das Update für den Mai. Absoluter Rekordmonat für den Kuga, die Zulassungszahlen sind auf all-time-high. Man merkt, dass Ford offenbar einen großen Teil der verfügbaren Ressourcen in den Kuga steckt. Zudem wurden im Mai auch die meisten Diesel zugelassen. Damit ist der Kuga auf Platz 6 der Zulassungsliste vorgerückt - das aktuelle Modell war noch nie unter den Top 10.
Beiträge von Der_kleine_Ford
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Bei mir tut sich jetzt auch etwas. Nach fast 31 Monaten ist Land in Sicht (siehe Signatur)
Am 13.06.22 wird er sicher nicht produziert werden, denn da ist Produktionsstillstand wegen Teilemangel...
Aber das angegebene Datum bezieht sich ja meistens nur auf die betreffende Woche.
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Aufgrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten wurden für das Ford-Werk in Valencia weitere 10 Tage Produktionsstillstand bis Ende Juli vereinbart.
Juni: 13., 17., 20., 27.
Juli: 1., 4., 7., 8., 22., 25.
Also noch länger warten…
Galgenhumor am Rande: Zumindest werden dann weniger Montagsautos gebaut, denn fünf der zehn Tage fallen auf einen Montag.
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Und wie zum Hohn läuft aktuell Radiowerbung "neuer Kuga PHEV sofort verfügbar"
… ist doch in der Einzahl formuliert… vielleicht hat Ford noch irgendwo einen rumstehen, den man kaufen kann…
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Ja, dann hast Du einen Auszug aus Vista bekommen, das sind genau diese Informationen.
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Hab heut auch mal bei meinem Händler angerufen
Mir wurde gesagt die könnten keine Informationen zu meinem Auto bekommen bevor es nicht geliefert wird
... was übersetzt so viel heißt wie: "Es ist Montag und ich habe überhaupt keinen Bock, nervige Anfragen zu beantworten."
Alternativ hätte er auch in sein System namens Vista schauen können...
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So einfach ist das für die Händler nicht. Sie dürfen den unverbindlichen Termin um 6 Wochen überschreiten. Danach sind sie Ersatzpflichtig, wenn man sie in Verzug setzt. Der Händler wird dann versuchen das ganze auf die Chipkriese und sonst was zu schieben. Das kann er auch machen. Damit würde sich der Zeitpunkt verschieben ab wann er Ersatzpflichtig ist. Nur das muss er zeitlich und sachlich nachweisen.
Du kannst erst 4 Monate nach dem unverbindlichen Liefertermin zurücktreten. Diese Zeit verlängert sich ebenfalls wie oben beschrieben.
Was natürlich passieren kann, ist das der Händler zurücktritt. Dann wäre er allerdings direkt 25% des Kaufpreises an Schadensersatz los. Das wird er wohl nicht tun.
Das größte Problem dürfte allerdings das alte Fahrzeug sein, das in Zahlung gegeben wurde und bis zur Übergabe des neuen zur Verfügung steht. Dann ist kein Schaden entstanden.
Aus welcher Rechtsnorm leitest Du denn diese "Ersatzpflicht" und die ganzen genannten Fristen ab? Schau' mal, was Du bei der Bestellung unterschrieben hast. Die Bestellung basiert vermutlich auf den Neuwagen-Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK und ZDK. Unter IV. ist geregelt, was bei Lieferung und Lieferverzug gilt.
Vermutlich steht auch bei Dir in der Auftragsbestätigung ein "unverbindlicher Liefertermin". Ist dieser um min. sechs Wochen überschritten, kannst Du den Händler in Verzug setzen (also mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern). Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Das ist auch genau der Regelungszweck dieser Vereinbarung (Verbraucherschutz): der Kunde soll eben nicht bis Sankt Nimmerlein an eine Bestellung gebunden sein, die der Händler aus welchen Gründen auch immer nicht liefern kann. Es soll Dir die Möglichkeit geben "aus dem Vertrag raus" zu kommen - mehr nicht.
Einen Schadenersatzanspruch müsstest Du nachweisen. Welcher finanzielle Schaden soll Dir denn entstanden sein? Die Rechtsprechung ist da sehr restriktiv.
Einen guten Artikel dazu findest Du hier:
Lieferverzug bei Neuwagen: Rücktritt/Rechte | autozeitung.deLieferverzug bei Neuwagen ist aufgrund der Chip-Krise keine Seltenheit. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Rechte zum Kauf-Rücktritt und Schadenersatz.www.autozeitung.deIm Übrigen hängen die Händler am langen Arm des Herstellers und der lässt sie bekanntermaßen dort zappeln. Sie haben auch bei Inverzugsetzung so gut wie keine Handhabe, um die Lieferung zu beschleunigen. Im Gegenteil, sie würden liebend gerne so viele Fahrzeuge wie möglich verkaufen und ausliefern, denn damit verdienen sie ihr Geld.
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Nein, im Voraus werden die nicht vergeben, immer nur im Bestellmonat, also 21-J.
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Die Ordernummer hat mit der Produktion gar nix zu tun.
Wenn eine Bestellung im Ford-System angelegt wird (als Händler-Vorlauf oder direkt als Kundenbestellung) vergibt Ford als Bestätigung eine Ordernummer (vier Großbuchstaben). Bei Bestellungen, die im Januar angelegt werden, beginnt diese mit A, im Februar mit B usw. (nur das I wird nicht vergeben, daher H=August, J=September usw.). Fertig, mehr ist es nicht. Man kann daraus erkennen, wann eine Bestellung bei Ford angelegt wurde. Habe ich beispielsweise im Mai bestellt, sehe aber auf meiner Auftragsbestätigung eine mit A beginnende Ordernummer, hat mir der Händler freundlicherweise eine Bestellung zugewiesen, die er schon im Januar für sich angelegt hatte (Vorlauf).
Wann die Bestellungen dann tatsächlich produziert werden, bleibt ja das große Geheimnis des Herstellers. Wie wir hier gesehen haben, sind schon 2022er B-Ordernummern (Bestellung erst im Februar angelegt) produziert worden, während 2021er J-Ordernummern (Bestellung im September angelegt) weiter warten müssen.
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Nein, M steht für Dezember (K=Oktober, L=November).