...Jetzt zum "Rückruf-HV-Batterie- Steuerungsmodul Update" Termin, hatten wir den Fakt beim FFH nochmalig vorgetragen, und um eine evtl. "entgegenkommende Lösung "dieser Frage in unserem Sinne nachgefragt.
Da wurde uns lapidar geantwortet, daß es nur zu unseren nochmaligen Kosten ,natürlich geändert werden könnte, und das E-Kenneichen eigentlich ja nur ein "Statussymbol" wäre.
Bedeutet dann aber auch, dass es Ladestationen gibt, an denen Ihr nicht laden könnt, weil dort nur x Stunden parken mit E-Kennzeichen erlaubt ist!?
Übernimmt der Händler dann uU die anfallenden Knöllchen?