Alles anzeigen…das habe ich mir so ungefähr gedacht…
Dazu findest du eine Menge an Hinweisen im www, zB. Hier:
https://www.finanztip.de/kaufr…glich%20ausschlie%C3%9Fen.
Wenn es ein offizieller Autohändler hat, ist er von der gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungspflicht nicht ausgenommen.
Das Problem ist sicherlich der Nachweis, dass das Fahrzeug von Hause aus diesen Mangel hatte und die Batterie als „Verschleißteil“ eben nicht unter die entsprechende Haftungspflicht des Händlers fällt.
Es ist wirklich schwierig, dir da was zu raten - 400€ ist jedenfalls ein mächtiger Schluck aus dem Portemonnaie des Kunden. Es kann aber sein, dass sich der Fordhändler noch um die bekanntermaßen idZ durchzuführenden Updatemaßnahmen kümmert und dies natürlich nicht kostenlos macht, anders kann ich mir die hohen Kosten für den Batterietausch nicht vorstellen.
Aber leider bist du nun der Paradefall, den es als Zweitbesitzer eines solchen „Mangelautos“ trifft (hast du gar nicht die Motorrasselproblemtik?) und letztendlich erst einmal auf den Kosten dieses Fordfehlers sitzen bleiben wird.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Da es sich hier offenbar um einen nachweislich bekannten Mangel des Fahrzeugs handelt, solltest du einen Fach-Rechtsanwalt zurate ziehen und ggf. entsprechende Schritte gegen den Händler einleiten. Ich glaube nicht, das du deinen Händler anderweitig zur Übernahme der Kosten bringen kannst.
Sollte das Auto auch noch den Rasselmotor haben, würde ich eh in Richtung Rückabwicklung gehen, denn für diesen Mangel gibt es auch noch keine Abhilfe…
Du hast da mein vollstes Mitgefühl, da kauft man sich ein Auto und hat dann gleich nach 2 Monaten Theater…🥺
Grüße
Danke auch hier für deine Ausführungen!
Die bislang aufgeführte Argumentation des Händlers ist ja, dass "Autobatterie = Verschleißteil" und damit sei es mein eigenes Verschulden.
Dem stimme ich nach alldem, was ich hier lese, nicht überein. Ich halte die Lebensdauer eine Autobatterie, zumal beim PHEV alle anderen Verbraucher über den DC Wandler laufen, mit knapp 3,5 Jahren für viel zu kurz bemessen und damit ist das für mich keine typische Nutzung.
Zusätzlich steht für mich noch im Raum, dass es möglicherweise ein Konstruktionsfehler ist, wofür der Händler zugegebenermaßen nichts kann, aber das soll nicht mein Problem durch die Gewährleistung sein.
Einen rasselnden Motor habe ich noch nicht wahrgenommen (wobei ich natürlich nicht explizit danach gehört habe. Kann ich machen, wenn ich wieder beim Händler mit meiner Powerbank vorbeischaue).
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich und werde ich vermutlich auch dazu bemühen müssen.
Du schreibst, dass es ein "nachweislich bekannter Mangel" ist - ist das irgendwo offiziell dokumentiert oder nur in den Foren belegt?