Ich war in meinem Kommentar auch unvollständig . Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. Insofern kann es doch gänzlich egal sein, wer die Installation der 11kW Wallbox anzeigt. Anders sieht es natürlich bei den 22kW Wallboxen aus. Dort besteht eine Genehmigungspflicht.
Da der Kuga ja sowieso nur einphasig laden kann und meine Wallbox wahlweise einen einphasigen oder dreiphasigen Anschluss vorsieht, reicht da nicht vielleicht auch nur ein einphasiger Anschluss am HVT und ist die Wallbox dann überhaupt noch als Wallbox anzeigepflichtig, weil ja bei Nutzung von nur einer Phase die maximal abzugebende Leistung nur bei 3,7 kW liegt? Nein, denn die Anzeigepflicht besteht nur für Wallboxen über 3,7kW!