Beiträge von DUS-Kuga

    Ich war eben bei meinem FFH, um mir meinen Neuen anzusehen und um die Papiere abzuholen, da ich ihn morgen zulassen wollte - Fahrzeug ist gesperrt und darf nicht ausgeliefert werden. :(

    Auf dem Hof stehen 4 bereits angemeldete und weitere ohne Zulassung, die ebenfalls gesperrt sind bzw. nicht ausgeliefert werden dürfen.

    In ETIS steht seit heute morgen der Rückruf 20S51 und noch der Rückruf 20S34, der aber bereits erledigt war - kurioserweise stehen und standen die Rückrufe 20S38 und 20S44 gar nicht drin, obwohl der FFH sie ausgeführt hat!

    Gebaut wurde er am 26.06., beim Händler war er am 24.07. mit Auslieferungssperre, Übergabe vor meinem Urlaub war zu knapp, Zulassung sollte morgen sein.

    Mein alter Kuga geht zeitgleich weg und sollte morgen abgemeldet werden und wird am Freitag mittag abgeholt (ich kann die Abmeldung noch bis Freitag morgen rauszögern), dann stehe ich ohne Auto da - bin gespannt, ob mein Verkäufer mir ein Ersatzfahrzeug besorgen kann - sehe ich am Donnerstag....

    Ich bin kein Jurist, aber wenn Du deinen Händler wegen eines Mangels (den der Hersteller ja zugibt) in Verzug setzt und er diesen, warum auch immer, nicht endgültig behebt, sollten dir weitergehende Rechte zustehen.

    Nicht anderes habe ich ja geschrieben, sonst hast du beim zweiten Rückruf nicht die von dir genannten Möglichkeiten - ich käme aber wie kugi71 auch nicht auf die Idee, eine Mängelanzeige zu schreiben, wenn der Händler mich über einen Rückruf informiert, zumal ich den Mangel z.B. beim Hitzeschutzschild gar nicht selber erkennen, geschweige denn belegen kann, ich also nur vom Hörensagen kenne.

    ^ Sehe ich ähnlich, auch wenn ich meinen erst am Dienstag bekomme.


    Zudem ist ein Rückruf ja keine Kundenseitige Mängelanzeige, die den Ablauf der Rückgabe in Gang setzt - dazu müsste man bei einem angekündigten Rückruf diesen erst einmal zusätzlich als Mangel anzeigen....

    Ich halte die "Panik"-Diskussion hier auch nicht für zielführend, natürlich ist es nicht schön, wenn Fahrzeuge brennen, aber ob es sich bei dem in Wiesbaden abgebrannten Fahrzeug um das selbe Problem handelt, wie bei den 4, die laut dem verlinkten Bericht von tom- der schwedische Pressesprecher von Ford offiziell bestätigt hat (4 von 27.000 weltweit, die dafür den Rückruf erhalten haben), ist ja noch nicht bekannt.

    Und selbst dann muss man davon ausgehen, dass es sich "nur" um menschliches Versagen handelt, denn mit Absicht wird ja keiner ein neues Fahrzeug ausliefern, für das ein sicherheitsrelevanter Rückruf besteht, ohne diesen Mangel vorher zu beseitigen.

    Wie war das noch mit der/den Wallbox(en) oder universelleren Ladeadaptern ????


    Ich weiß es.

    Wow, ist schon toll, was du so alles weißt! 8)

    Btw.: Einen besonderen Gruß an die schweigende, aber lesende und dadurch besser entscheidende Menge :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Für was entscheidet sich denn deiner Meinung nach "die schweigende, aber lesende und dadurch besser entscheidende Menge"? :/


    Aber nichts für ungut, dir auch alles Gute!

    ^ Die aktuell gültige Preisliste ist vom 01.07.2020 und im Konfigurator erscheint auch kein anderer Preis.

    Du meinst vermutlich nicht den Hersteller-Listenpreis, sondern den Preis, den du am Markt bezahlen musst.

    Wenn die Einkaufspreise für die Händler gestiegen sind (wie Bugsterhude schreibt), sinkt natürlich auch der Rabatt, den der Händler gibt, den seine Gewinnmarge muss er ja auch kalkulieren.

    Es spielt natürlich auch noch eine große Rolle, dass die staatliche BAFA-Förderung verdoppelt wurde und da möchte so mancher Händler auch sein Stück von abhaben....

    Naja, so einfach ist das nicht....


    Nach 6 Wochen kannst du den Händler anmahnen, dass Fahrzeug binnen 10 Tagen zu liefern und setzt ihn damit in Verzug.

    Falls er dann immer noch nicht geliefert hat, musst du ihm eine weitere Frist (10 Tage) setzen und androhen, dass, wenn der dann immer noch nicht geliefert hat, vom Vertrag zurück zu treten oder (beides geht nicht!) Schadenersatz zu verlangen.


    Da die unverbindliche Lieferfrist im Vertrag oft sehr schwammig formuliert wird, zieht sich das Ganze dann auch noch ewig - bei mir steht z. B. September drin, bedeutet, Mitte November könnte ich dann anmahnen und erst Anfang Dezember vom Vertrag zurück treten - hätte dann aber immer noch kein Auto.