Beiträge von DUS-Kuga

    Und man kann weder beim Titanium noch beim ST-Line die Fahrerassi und Technologiepakete zusammen buchen :/

    Das ist so nicht ganz richtig - beim ST-Line ist das Technologie-Paket buchbar und beim Titanium nicht, bei Fahrerassistenzpaket ist es genau umgekehrt.

    Oder ist bei ST-Line das Fahrerassi - Paket quasie "Serienmäßig" drin ...

    Ja, aber nur bei der X-Variante der ST-Line (und beim Active X. ;)

    Gehört zwar nicht zum Licht - aber warum braucht (lt. WLTP) der alte FHEV (AWD) 5,4l bei 190PS und der neue FHEV (AWD) (ab 02/2024) 6,4l bei 183PS :rolleyes:

    Laut den technischen Daten der Ford-Seite bzw. der Broschüren liegt der Verbrauch nach WLTP kombiniert beim "Alten" bei 6,3-5,4 (Co2-Emissionen 145-130) und beim "Neuen" bei 6,4-5,4 (Co2-Emissionen 146-130).

    Es werden immer von-bis Werte angegeben (also 2 Werte) - dann muss man aber auch jeweils die oberen oder unteren Werte miteinander vergleichen und darf die Werte nicht vermischen.

    Bbkugaphev: Sammelklagen sind in Deutschland seit Oktober 2023 möglich, nennt sich dann "Abhilfeklage", allerdings muss man dazu einen Verband finden, der einen vertritt, z.B. eine  Verbraucherzentrale und man braucht mindestens 50 Betroffene mit den gleichen Problemen.

    Das man diese 50 Personen mit Problemen, die sich auf dieses Update beziehen, zusammen bekommt, sehe ich nicht - zudem wird das Problem gelöst sein, bevor man durch alle Instanzen ist.

    Aber mal die Frage, wenn du schon so gerne klagen möchtest, wurde denn bei deinem Fahrzeug überhaupt schon das Update aufgespielt und hast du seit dem Probleme oder hast du bei deinem Fahrzeug einfach nur ein ungutes Gefühl, was sich hypochondrisch durch das lesen negativer Beiträge hier verstärkt (kein Klagegrund)?


    Ich habe seit dem Update am 11.03.2024 ca. 1.500 km zurück gelegt und bedingt durch eine einwöchige Urlaubreise an die Nordsee die verschiedensten Akku-Stände gehabt (von voll bis ganz leer) und zum Glück bisher noch keinerlei Probleme.

    Bei mir wurde der Rückruf 23S27 zusammen mit dem Rückruf 22N17 (scharfkantige Fensterheberschalter, Chrom löst sich ab) gestern beim obligatorischen 3- Jahresservice erledigt.

    War übrigens richtig günstig - 249 Euro inkl. Tüv/AU (ohne Ölwechsel, da noch 53%), mit Sync- und Kartenupdate und Fahrzeugwäsche.

    Ich habe serienmäßig noch das 5m lange Kabel dabei gehabt.

    Das ist aber je nach Lage der Ladesäule, z.B. wenn sie rechts hinter dem Fahrzeug ist, zu kurz.

    Deshalb habe ich mir letztes Jahr bei Amazon dieses 7m lange Kabel gekauft, damit ist man auch später bei einem eventuellen Kauf eines E-Auto für alle Fälle gerüstet:

    https://www.amazon.de/gp/produ…tle_o07_s00?ie=UTF8&psc=1 (Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.)

    was mir gerade auffällt, der neue PHEV ist deutlich schneller auf 100Kmh. Der alte braucht 9,2 Sek. Das Facelift nur noch 7,3 Sek. Das ist ein großer Unterschied!

    Das liegt wohl auch daran, dass der neue PHEV 178 kW / 243 PS haben soll.

    Akku-Reichweite wird übrigens mit 67 km angegeben.

    Du würdest dich sicherlich auch mit Recht ärgern, wenn BEVs Benzin-Zapfsäulen blockieren würden, um stundenlang Luft zu tanken

    Nö, ich würde mich da nicht ärgern - denn das regelt dann der Tankstelleninhaber, der ja schließlich mit Benzinverkauf sein Geld verdienst und dort auch das Hausrecht hat.

    Mich ärgert da schon eher, dass es scheinbar immer noch Ladesäulen gibt, an denen man stehen darf, ohne zu laden.


    Und ja, ich weiß, auch PHEV haben das gesetzliche Recht, an öffentlichen Säulen zu laden, dennoch hätte ich auch als PHEV-Fahrer einem BEV immer den Vorrang gelassen und hätte die 2 Euro fürs Parkticket bezahlt.

    Es mag ja sein, dass man in Brandenburg noch für 2 Euro parken kann, in Düsseldorf werden im Innenstadtbereich pro Stunde 4,50 Euro fällig, da lade ich doch gerne mal mein Auto auf, statt fürs parken zu bezahlen - wenn ich die Höchstparkdauer an der Ladesäule ausnutzen würde (bei uns in der Regel 4 Stunden), kann ich bei anfangs leerem Akku für ca. 6 Euro ladeparken statt für das reine parken 18 Euro zu bezahlen.

    Das nutzen übrigens auch die BEV-Fahrer aus oder meinst du wirklich, dass die immer laden müssen?

    So sind rund um das LVA-Hochhaus im Bereich Adersstraße / Königsallee fast 20 Säulen und komischerweise bekommt man da immer einen freien Platz zum Laden, außer Samstags, wenn alle zum Einkaufen in die Stadt fahren....

    DIe Städte Dortmund , Düsseldorf und Karlsruhe z.Bsp. erlauben Fahrzeugen mit E - Kennzeichen die Benutzung der gekennzeichneten Busfahrspuren.

    Muss ich zumindest für Düsseldorf widersprechen - gibt es und gab es hier nicht (auch das kostenlose parken wurde wieder abgeschafft).

    Ich kenne Städte, die sind schon einen Schritt weiter und haben viele Busspuren für Radfahrer freigegeben.

    Das wiederum kann ich für Düsseldorf bestätigen.

    "Ich bin empört darüber, dass bei einer Pkw-Laufleistung von 35.000 km ein solches Problem auftritt!"


    "Wenn ich ein anderes Auto hätte, das eine solche Fehlfunktion hätte, wäre ich auch wütend."

    Probleme kann es immer geben, bei jedem Hersteller, jedem Fahrzeug, jedem Alter und jeder Fahrleistung - auch an den Bremssystemen.

    Natürlich wäre ich mich auch erschrocken, wenn so etwas während der Fahrt auftritt - aber ob man deswegen empört oder wütend sein muss?

    Der Fehler wurde doch von der Werkstatt gefunden und wird repariert - alles wieder gut.

    Ärgern würde ich mich natürlich, wenn die Reparaturkosten nicht über die Garantie abgedeckt wären oder die Garantie schon abgelaufen wäre - aber auch dann ist das eben so.