Beiträge von DUS-Kuga

    ^ Was hast du erwartet? Der geht beim Händler für max. 2.000 Euro wieder raus und er muss noch mindestens ein halbes Jahr Garantie geben.

    Wenn dann noch die ungewissen Reparaturkosten für die Motorleuchte dazu kommen, taugt der Wagen praktisch nur noch für den Export.

    Geht bloß völlig am Thema vorbei, weil du hier im PHEV-Bereich ist, bei dem der Fahrzeugmotor für die Klimatisierung nicht laufen muss.

    Jein - wie ich weiter oben geschrieben habe, kannst du nicht sicherstellen, dass der Benzinmotor nicht anspringt, gerade bei Hitze kann es sein, dass der Benziner zur Akku-Kühlung im Stand anspringt.

    Bequemlichkeit trifft es nur bedingt, es geht vielmehr darum, eine Temperatur im Auto zu halten, bei der man als Fahrer seiner Verantwortung als Fahrzeugführer voll nachkommen kann.

    Wenn deine beiden verlinkten Artikel belegen sollen, dass es Sinn macht, ein geparktes Auto zu kühlen, dann bitte mal die passende Textpassage zitieren - ich lese da nix zu.

    Und die Fahrtüchtigkeit sehe ich nicht ernsthaft gefährdet, wenn man am Anfang beim losfahren ein etwas wärmeres Auto hat....

    Mit der von mir beschriebenen Methode könnte man bei 30 Grad Außentemperatur die Innenraumtemperatur im Auto auf 25 Grad halten, anstatt sie bei Rückkehr zum Auto von aufgeheizten 40-50 Grad wieder mit viel Energie auf die 25 Grad runterzubringen.

    Mir ist schon klar, dass es dir um die Bequemlichkeit geht. ;)

    Ich glaube aber kaum, dass 5 Minuten runterkühlen beim Einsteigen und losfahren soviel Energie verbraucht wie z.b. eine Stunde das Auto im Stand zu kühlen.

    Zudem kannst du auch im EV-jetzt-Modus nicht sicherstellen, dass der Benzinmotor nicht anspringt - z.B. weil der Akku leer wird oder die Kühlung des Akkus nicht mehr gewährleistet ist (weil z.B. der Fahrtwind fehlt).

    Dann wäre das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der mit 80 Euro Bußgeld geahndet wird:

    "§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot. (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

    Zudem kann das auch noch ein Verstoß gegen Landesimmissionsschutzgesetze sein, in NRW z.B. bis zu 5.000 Euro, wenn der Verstoß auf einem Privatgrundstück (und dazu zählen auch Supermarktparkplätze) begangen wird.