Auf der Seite des KBA gib es einen Artikel zu dem Thema.
"Die Abschaltung vom 2G-Mobilfunknetz führt jedoch nicht dazu, dass diese betroffenen älteren Fahrzeuge, die nur 2G für eCall nutzen, nicht mehr konform sind. Sie haben alle Typgenehmigungsvorschriften zum Zeitpunkt ihrer Zulassung erfüllt. Das bedeutet: Auch wenn eCall nach dem Ende von 2G in den Fahrzeugen nicht mehr funktioniert, stellt dies keine Nichtkonformität des Fahrzeugs mit den Genehmigungsvorschriften dar. Weder Betriebserlaubnis noch Zulassung werden dadurch berührt.
Auch bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird ein eCall-System, welches auf Grund fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, nicht bemängelt werden; die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden."