• Nabend zusammen.


    Jetzt geht die Spielerei los, ich möchte gerne bei meinem Kuga MK3 Bj. 2020, dass Logo vorne beleuchtet haben.

    Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht oder hat das vielleicht schon jemand??


    :)

  • Ich will ja kein Spielverderber sein, aber bevor du dir Gedanken über die technische Ausführung machst, prüfe erst einmal die Möglichkeit der Zulassung. Sonst ist der Spaß von kurzer Dauer und endet mit Fahren ohne Betriebserlaubnis.

  • Leucht-Logos unterliegen scharfen Auflagen
    Leuchtende Logos der Autohersteller haben eine Signalwirkung und liegen im Trend. Doch was viele nicht wissen: Darum sind sie überhaupt legal!
    www.autozeitung.de


    Man beachte besonders den letzten Abschnitt!

  • Nun, schaut halt nicht so aus, weil.... (Zitat aus dem oben verlinkten Artikel):

    Zitat


    Rechtlich zählen leuchtende Logos nun als Teil der Positionslichter des Fahrzeugs. Und die werden bei der Homologation geprüft und zugelassen. Eine Nachrüstung für Bestandsfahrzeuge ist nicht möglich, sofern dafür keine Typzulassung besteht.

    Und selbst wenn es dafür für unsere Kugas eine Werkszulassung gäbe (was nicht der Fall ist), lies bitte den Artikel selbst, dann wirst Du erkennen, dass es aufgrund der StVZO-Bedigungen garnicht umsetzbar ist.