Nach Aussage beim Kauf vom Verkäufer kam die Bemerkung dass alle Änderungen an der Software den Garantieanspruch vernichten.
Genau genommen wird aber keine Software geändert sondern nur eine herstellerseitig vorhandene Option aktiviert, dadurch kann man die Garantie nicht verlieren.
Der FFH kann die Option nur unter Umständen nicht umschalten, weil die ihm zur Verfügung stehende Software diese Umschaltmöglichkeit nicht anbietet.
Technisch gesehen ist das so, als wenn du irgend ein Gerät kaufst, das eine Funktion hat, die über einen ungeschützt zugängigen Schalter am Gerät oder einen Menüpunkt umgestellt / aktiviert werden kann. Kein Hersteller kann dir dann die Garantie verweigern, wenn du die Funktion auf dem vorgesehenen Weg aktivierst.
Was anderes ist es, wenn man mittels einer Software, im Falle der Ford-Fahrzeuge z.B. mit UCDS, die Betriebssoftware der Steuergeräte neu aufspielt, aber das ist hier nicht der Fall.