…da fehlt aber zum richtigen Lebendigsein das Rasseln des Motors…🤣
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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…“FL“?
Mag alles sein, aber es wird so vieles mit „analoger Anwendung“ ausgelegt, man kann es ja mal versuchen… Im Übrigen sollten Verbraucherzentralen vielleicht auskunftsfähig sein - bevor ich permanent alle 9 Monate ne neue Batterie kaufen oder das Auto permanent am Ladeerhaltungsgerät angeschlossen haben muss -die kalte Jahreszeit fängt ja jetzt erst an- , schöpfe ich alle Möglichkeiten aus, um den bei betroffenen Fahrzeugen offenbar von Beginn an bestehenden Mangel beseitigen zu lassen.
Na klar sind das nur „Ansätze“, aber auch hier gilt der Grundsatz: „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“…
Grüße
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K.A, ob das Gesetz nur für Neuzulassungen ab Gültigkit des Gesetzes hat, eine analoge Anwendung beinhaltet…aber ich finde es zumindest legitim, wenn der Verbraucher sich darauf beruft
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…das ein Kraftfahrzeug dieser Bestimmung unterliegt, scheint aber klar…
OTA-Updates: Diese Pflichten kommen auf Autohersteller zuEine neue EU-Verordnung für Software-Updates im Fahrzeug schafft Rechtssicherheit, nimmt aber auch die Autohersteller stärker in die Pflicht.www.automotiveit.euWenn ich das richtig interpretiere, bezieht sich diese updatepflicht aber nur auf typenzulassungsbedingende software…gleichwohl könnte ein BMS dazu gehören, denn ohne ein BMS ist der Betrieb eines (Elektro-)Fahrzeugs heutzutage ja gar nicht mehr möglich.
Bei Navigationssoftware dürfte das aber anders gelagert sein…
Also ich würde den Händler, der sich weigert, bei einem offenbaren Mangel am 12V-Ladesystem ein update durchzuführen, zunächst einmal mit diesem Gesetz konfrontieren…
Grüße
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Ahhhh💡, guter Ansatz, würde mich interessieren, wie der Händler auf diese Argumentation reagiert…???
Könnte aber sein, dass zum einen zunächst nur ein solcher Verweis auf die Rechtslage (für mich als Laien nur leider schwer greifbar, was denn nun wirklich für durchsetzbare Ansprüche des Kunden bestehen) zu einem müden Lächeln des Händlers führt (weil er diese Vorschrift gar nicht kennt, wie sie mir bis eben auch nicht präsent war), man wieder Druck mit einem Rechtsbeistand ausüben muss, um überhaupt ernst genommen zu werden, um dann mit viel good will des Händlers das Angebot eines kostenpflichtigen Updates zu erhalten…🥴
Gruß
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…sorry, aber ich verstehe nicht ganz, inwiefern das jetzt dem Thema hier weiterhilft🤷🏻♂️
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Wenn es denn so vom Händler definiert wird, kauf auf die VIN des Kuga nen Fahrradträger unter Einsetzen des Gutscheins und verkaufe den bei fehlendem Eigenbedarf wieder…
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Ich kann natürlich deine Bedenken verstehen, aber wahrscheinlich kannst du ja eh nix mehr ändern, aus der Garantie (es sei denn, du hast eine Garantieverlängerung abgeschlossen) biste raus, insofern, es kommt, wie es kommt, oder auch nicht🤷🏻♂️
Wenn die Sorge um einen möglichen Schaden zu groß ist, musst du das Auto verkaufen, was anderes bleibt da unter dem Strich nicht.
Mir persönlich fehlte nach den vom Ford-Händler nicht gelösten Mängeln an meinem Kuga schlichtweg das Vertrauen in das Fahrzeug, also war nur folgerichtig, das Auto zu verkaufen…
Grüße
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…und weswegen stand er in der Werkstatt, was waren die Mängel (bis auf das defekte Steuergerät)?
Dann drücke ich dir die Daumen, dass du mit dem Kuga PHEV mehr Glück haben wirst…🥴
Grüße
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da man ja im Wartesaal mal dies und das erörtert, erlaube ich mir grenzwertig ot zu fragen, welche Beweggründe es für eine Rückgabe des ID3 gab…?