…und genau das wird vermehrt das Thema werden - die Autos, die diesen Bug haben, scheinen bisher nicht nachhaltig „reparabel“ - und nach zwei Jahren bleibt der Kunde auf den Kosten für einem Fehler sitzen, der offenbar von Anfang an mit der Fahrzeugübergabe bestand.
Und ganz ehrlich, hat der Kunde eines Leasing-Fahrzeugs nicht die gleichen Verbraucherrechte wie ein Eigentümer? Die Argumentation, dass der Leasinggeber die Kosten nicht übernimmt, ist für mich rechtlich zumindest in den ersten zwei Jahren der Garantie/Gewährleistung unverständlich…🤷🏻♂️
Und genauso wird es den Kunden widerfahren, sollte der Rasselmotor doch irgendwann zu Schäden führen, auch die werden wohl zunächst auf den Folgekosten einer ggf. notwendig werdenden Reparatur sitzenbleiben (die einzige Möglichkeit wird dann die Klage sein, und die kostet zunächst auch Geld, Zeit und Nerven)
Grüße