Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Hast du noch Garantie?

    Dann zum Händler und Thematik ansprechen.

    Wenn du noch in der Garantie bist, kannst du das Auto auch „sterben“ lassen, über die FordPassApp einen „Fall“ aufmachen, dann kommt das erste Mal der ADAC, startet dein Auto, du sollst dann 2 Stunden fahren.

    Dann lässt du das Auto ein 2. Mal „sterben“, rufst wieder über die FordPassApp unter dem Hinweis, dass es jetzt das 2. Mal ist, den ADAC an, dann lässt du das Auto zu Ford einschleppen. Kannst dann für 2 Tage ein Ersatzfahrzeug nehmen (Mobititätsgarantie) und ford das BMS softwareseitig aktualisieren und eine neue Batterie einbauen lassen.

    Hast du keine Batterie, kannst du gleich zur Ford-Werkstatt fahren, dir in 6 Wochen einen Termin geben lassen mit dem Werkstattauftrag, das BMS und alle anderen Module updaten zu lassen und eine neue Batterie einbauen zu lassen. „Viel Spaß“ dann an der Kasse (den „Spaß“ hat alleine Ford zu verantworten). Dann kannst du nur hoffen, dass die Maßnahmen von Ford nachhaltig gewirkt haben und du spätestens in 18 Monaten nicht wieder eine neue Batterie brauchst…leider harte Realität…


    Ich wage zu prophezeien, dass du im Laufe der Zeit nicht der einzige bleiben wirst, der damit zu tun haben wird…die kalte Jahreszeit kommt jetzt erst…🥺


    Grüße

    …“FL“?

    Mag alles sein, aber es wird so vieles mit „analoger Anwendung“ ausgelegt, man kann es ja mal versuchen… Im Übrigen sollten Verbraucherzentralen vielleicht auskunftsfähig sein - bevor ich permanent alle 9 Monate ne neue Batterie kaufen oder das Auto permanent am Ladeerhaltungsgerät angeschlossen haben muss -die kalte Jahreszeit fängt ja jetzt erst an- , schöpfe ich alle Möglichkeiten aus, um den bei betroffenen Fahrzeugen offenbar von Beginn an bestehenden Mangel beseitigen zu lassen.

    Na klar sind das nur „Ansätze“, aber auch hier gilt der Grundsatz: „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“…


    Grüße

    …das ein Kraftfahrzeug dieser Bestimmung unterliegt, scheint aber klar…


    OTA-Updates: Diese Pflichten kommen auf Autohersteller zu
    Eine neue EU-Verordnung für Software-Updates im Fahrzeug schafft Rechtssicherheit, nimmt aber auch die Autohersteller stärker in die Pflicht.
    www.automotiveit.eu


    Wenn ich das richtig interpretiere, bezieht sich diese updatepflicht aber nur auf typenzulassungsbedingende software…gleichwohl könnte ein BMS dazu gehören, denn ohne ein BMS ist der Betrieb eines (Elektro-)Fahrzeugs heutzutage ja gar nicht mehr möglich.

    Bei Navigationssoftware dürfte das aber anders gelagert sein…


    Also ich würde den Händler, der sich weigert, bei einem offenbaren Mangel am 12V-Ladesystem ein update durchzuführen, zunächst einmal mit diesem Gesetz konfrontieren…


    Grüße

    Ahhhh💡, guter Ansatz, würde mich interessieren, wie der Händler auf diese Argumentation reagiert…???


    Könnte aber sein, dass zum einen zunächst nur ein solcher Verweis auf die Rechtslage (für mich als Laien nur leider schwer greifbar, was denn nun wirklich für durchsetzbare Ansprüche des Kunden bestehen) zu einem müden Lächeln des Händlers führt (weil er diese Vorschrift gar nicht kennt, wie sie mir bis eben auch nicht präsent war), man wieder Druck mit einem Rechtsbeistand ausüben muss, um überhaupt ernst genommen zu werden, um dann mit viel good will des Händlers das Angebot eines kostenpflichtigen Updates zu erhalten…🥴


    Gruß

    Ich kann natürlich deine Bedenken verstehen, aber wahrscheinlich kannst du ja eh nix mehr ändern, aus der Garantie (es sei denn, du hast eine Garantieverlängerung abgeschlossen) biste raus, insofern, es kommt, wie es kommt, oder auch nicht🤷🏻‍♂️

    Wenn die Sorge um einen möglichen Schaden zu groß ist, musst du das Auto verkaufen, was anderes bleibt da unter dem Strich nicht.

    Mir persönlich fehlte nach den vom Ford-Händler nicht gelösten Mängeln an meinem Kuga schlichtweg das Vertrauen in das Fahrzeug, also war nur folgerichtig, das Auto zu verkaufen…


    Grüße