Wenn ein Hersteller dem Autobesitzer „verbietet“ in einem bestimmten Fahrmodus sein Auto zu betreiben, dann liegt imho ein erheblicher Mangel vor, der in dem Moment, wo der Hersteller dieses Verbot aufgrund von Sorge von Folgeschäden ausspricht, diesen Mangel auch nicht mehr negiert…😉
Ansonsten bin ich ganz bei dir - ich habe das erste Mal im September 2021 den „Mangel“ beim Händler angezeigt und vorgeführt, und selbst seinerzeit kam die gleiche Antwort, wie du sie erhalten hast…(man möge sich auf der Zunge zergehen lassen - im September 2021 wurde der Mangel dokumentiert, bis April 2023 keine Lösung!!!).
Das blöde Konstrukt ist eben, dass der Vertragspartner für uns User des Autos der Händler ist, also grundsätzlich erst einmal für jegliche Garantieansprüche der Händler, der seinerseits beruft sich auf den Hersteller, der aus bekannten Kostengründen nicht an das Thema richtig rangehen will. Natürlich kann ich den Händler verstehen, wenn der die Schadensregulierung nicht aus eigener Tasche bezahlen will, wenn Ford sich querstellt - für den betroffenen Kunden letztendlich als den richtig Angeschi**enen eine absolut unglückliche Situation.
Für Leasingkunden kann es letztendlich wurscht sein, den Mangel angezeigt, der Konzern reagiert nicht, das Auto muss der Händler zurücknehmen… aber die vielen Käufer müssen schlichtweg aufpassen, dass sie sich nicht aus der Garantiezeit herauslaufen lassen und letztendlich auf möglichen Folgekosten sitzenbleiben (genauso wie bei der 12V-Thematik).
ICH persönlich würde jedenfalls mit dem aktuellen Sachstand als Betroffener aus Angst vor diesen Folgekosten eher zu einer Rückabwicklung tendieren denn das Thema auf die leichte Schulter nehmen und in Gott vertrauen…😉
Gruß