… also das finde ich schon richtig frech von diesem Händler!
Der verkauft zunächst ein mangelbehaftetes Auto (Neuwagen), bastelt vergeblich mit mehrfachen erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen an dem Auto herum und zu guter Letzt bietet er den Rückkauf/Inzahlungnahme zum DAT an und hebt auch noch positiv hervor, dass er den Mangel ja schließlich mit kauft, zu dem er als Händler eine Pflicht zur Beseitigung hätte???????????? Das ist ja frecher als die Vergleichsangebote von VW im Dieselgate!!!!
Ganz ehrlich - der 12V-Starterbatteriemangel ist imho ein nicht unerheblicher, wird der nicht beseitigt, ist dem Käufer imho nicht zuzumuten, dieses fehlerbehaftete Auto zu behalten - die Konsequenz:
Entweder ein neues und mangelfreies Auto oder die Rückabwicklung - na klar, und dieses sicherlich mit Abzügen nach der berühmten Formel des Nutzungsausgleichs.
Das hier gemachte Angebot des Rückkaufs des Auto zum DAT kennt nur einen Gewinner: Das Autohaus.
Wenn mir jemand so frech käme mit so einem untragbaren Angebot, würde ich genau noch ein Gespräch führen, in dem ich dem Händler meine Position klar machte… bewegt er sich danach nicht unverzüglich auf mich zu und macht ein annähernd tragbares Angebot, läge der Vorgang bei einem sachkundigen RA mit dem Ziel der Rückabwicklung…
Gruß