Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Wenn er nichts davon hält, ok, ich finde, sie macht das, was sie soll, vermittelt subjektiv ein gewisses Maß an Sicherheit (wenngleich mir bewusst ist, dass es keinen Straftäter, in dessen Fokus ein Auto auch mit Alarmanlage geraten ist, abschreckt)


    Gruß

    Wolle

    …na dann habe ich ja noch Hoffnung…?


    Gururom

    Das muss er ja auch, wenn du „ordentlich“ auf‘s Gas trittst - das ist bei jedem PHEV so, denn die Elektronik des Autos registriert den Tritt aufs Gas und reagiert ab einem bestimmten „Leistungsabruf“ mit der Zurverfügungstellung der gesamten Leistung - und die gibt es beim PHEV nun einmal nur durch beide Antriebsarten

    Kugi71

    Also dem kann ich mit meinem Auto nicht so ganz zustimmen…

    Man darf ich vergessen, dass das „Vorheizen“ über den Fahrakku deutlich mehr Strom kostet, als nachgeladen werden kann (mit dem Ziegel).

    Wenn ich morgens die Abfahrtzeit mit Temperatur auf „Mittel“ bei angestecktem Kabel und „unter Strom stehendem“ Ladeziegel, dann schafft es der Ziegel idR nicht, den Fahrakku voll geladen zu halten. Ich verliere damit immer ca. 2% der Ladung, wenn ich pünktlich am Auto erscheine und losfahre. Man darf auch nicht vergessen, das Vorwärmen kostet bei mir ca. 0,85kwh Zuladung…

    Ich erkenne auch keinen großen Unterschied in der dann folgenden Reichweitenentwicklung, bei mir geht es nach Losfahren immer zunächst 2km auf die Landstraße bei 70km/h, da verliert der Fahrakku so oder so idR ca. 4km (hängt ein bisschen von der Außentemperatur ab.

    Ich glaube, der größte Vorteil liegt eben beim Einstieg in ein warmes Auto und weniger auf den Gewinn von Energie…


    Gruß

    Herzlich Willkommen im Forum!


    Hast du denn mal in die Bestimmungen der Bafa geschaut? Ich habe es schnell mal gerne für dich erledigt?

    Dort findest du folgendes:


    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf;jsessionid=DCDD7DF8615AE503C17E019B1A482C3C.2_cid362?__blob=publicationFile&v=12

    (Seite 6 ist für deine Fragen maßgeblich)


    Da sich die Bafa immer auf Netto-Preise bezieht, sollten zur Grundlage der Einreichung auch die Nettolistenpreise genannt sein. Denke dra, dass du den richtigen „Grundpreis“ für DEIN Modell wählst - und der muss mit dem auf der Rechnung übereinstimmen.

    Darüber hinaus muss der Nachlass auf der Rechnung extra ausgeworfen werden.


    Anm.:

    1. Es ist völlig egal, wieviel du an Sonderzubehör einbauen lässt, dass ist für die Bafa-Bemessung irrelevant, Hauptsache der Netto-Grundpreis ist stimmig mit deinem Modell und der Bafa-Fahrzeugliste ausgeworfen…

    2. Meine hier getätigten Angaben sind ohne Gewähr!!!

    3. Habe ich da was falsch aus den Bafa-Unterlagen rausgelesen, bitte ich die anderen Kollegen, sofort hier reinzugrätschen??


    Gruß

    … also das finde ich schon richtig frech von diesem Händler!

    Der verkauft zunächst ein mangelbehaftetes Auto (Neuwagen), bastelt vergeblich mit mehrfachen erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen an dem Auto herum und zu guter Letzt bietet er den Rückkauf/Inzahlungnahme zum DAT an und hebt auch noch positiv hervor, dass er den Mangel ja schließlich mit kauft, zu dem er als Händler eine Pflicht zur Beseitigung hätte???????????? Das ist ja frecher als die Vergleichsangebote von VW im Dieselgate!!!!

    Ganz ehrlich - der 12V-Starterbatteriemangel ist imho ein nicht unerheblicher, wird der nicht beseitigt, ist dem Käufer imho nicht zuzumuten, dieses fehlerbehaftete Auto zu behalten - die Konsequenz:

    Entweder ein neues und mangelfreies Auto oder die Rückabwicklung - na klar, und dieses sicherlich mit Abzügen nach der berühmten Formel des Nutzungsausgleichs.

    Das hier gemachte Angebot des Rückkaufs des Auto zum DAT kennt nur einen Gewinner: Das Autohaus.

    Wenn mir jemand so frech käme mit so einem untragbaren Angebot, würde ich genau noch ein Gespräch führen, in dem ich dem Händler meine Position klar machte… bewegt er sich danach nicht unverzüglich auf mich zu und macht ein annähernd tragbares Angebot, läge der Vorgang bei einem sachkundigen RA mit dem Ziel der Rückabwicklung…


    Gruß