Ich kaufe generell keine gebrauchten Autos mehr und neue nur noch mit Garantieverlängerung. Wie schon geschrieben hatte ich schon mal das Vergnügen mit einem Rechtsstreit in KFZ Bereich. Was ich mit dem vorherigen Post sagen wollte, ist daß es nicht so einfach ist sein vermeintliches Recht vor Gericht durchzusetzen. Das kann sehr langwierig, Kosten und Zeit intensiv werden. Es gibt da einen schönen Spruch dazu: „Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“
VG
Ich habe ja auch geschrieben, du mögest dich in die Lage eines potenziellen Käufers versetzen…?
Dann könntest du, falls dich das Problem mit deinem Kuga auch noch ereilt (so unwahrscheinlich ist das nicht) und du das Auto gekauft hast, bei einem Wiederverkauf als Käufer treffen, wenn denn der Kaufwillige vor dir steht und dich fragt, warum denn der Motor so rasselt und das Auto auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis annähernd unverkäuflich ist.
Klar, wenn du geleast hast, bist du fein raus, wenn du das Auto fahren willst, bis es den natürlichen Autotod bei 160tsd km mit sieben Jahren stirbt und bis zum Auftreten des Problems eine gültige Garantie hast, kannst du damit leben…aber anderenfalls siehe einen Absatz zuvor?
Im Übrigen wird es bei dem hier vorliegenden Problem imho in den allermeisten Fällen nicht zu einem gerichtlichen Prozess kommen, wenn der Rückgabewillige die wenigen Dinge beachtet, die für das Einschalten eines Rechtsanwalts notwendig sind.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass Ford bzw. der Vertragspartner, nämlich der Fahrzeughändler, sich auf kostspielige gerichtliche Verfahren einlässt, wenn die Chancen auf ein für den Händler positives Urteil eher gering sind. Ich möchte nicht wissen, was VW für seine sture Haltung iS Rückabwicklung des Schummeldiesels insgesamt an Gerichts-, Anwalts- und Schadensersatzzahlungen zahlen musste…
Gruß