Das ist ja das lustige dran....es steht so direkt in keinem Paragraphen, es setzt sich aus mehreren zusammen....und der Wichtigste dabei ist jener wo drin steht, dass man nur so schnell fahren darf, wie weit man sehen kann...sprich, ich muss in der überschaubaren Strecke ohne Probleme anhalten können....und das Fahrtlicht reicht im Schnitt 50m weit nach vorne und in der Spitze ca 70m... jeder kennt noch die Faustformeln, und wenn man die benutzt kommt man auf 70km/h bei 70m Sichtweite....21+49=70. Wenn jemand vor einem fährt oder entgegenkommt, kann man den Lichtkegel des anderen Fahrzeugs mitbenutzen, und darf deshalb auch schneller fahren. 70m+70m=140m = mehr als 100km/h, was ja wiederum die Höchstgeschwindigkeit darstellt. Und Projekt Kuga PHEV es geht nicht immer bei allem um den Busgeldkatalog, manchmal geht es auch um die Versicherung, den gesunden Menschenverstand, Sicherheit von falsch laufenden Fußgängern am Straßenrand und um noch ganz andere Faktoren. 
Achja, das gilt natürlich auch für Busse und LKWs, logischer weise, deren Licht reicht offiziell ja auch nicht weiter..