… ok, dass das so einfach ist, wusste ich nicht? … na mal schauen, das mache ich beim nächsten Mal auch so - was meine Waschanlage mit Kettenzug wohl dazu sagt…?
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
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… ich habe meinen Ford-Händler angeschrieben, das Phänomen beschrieben und um Stellungnahme gebeten… wir werden sehen…
Gruß
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…und was machst du in der Waschanlage, wenn der Fahrakku leer ist?
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Das zum Thema „PHEV“ wären „Umweltsäue“…?
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Diesmal ein Audi… aber besonders interessant ist der Hinweis, dass trotz der steigenden Anzahl von akkubetriebenen Fahrzeugen keine merklichen Erhöhungen der Fallzahlen für Autobrände zu verzeichnen sind…
Gruß
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Leasing stand hier nicht in der Fragestellung.
Ich zitiere gerne noch einmal:
„… Antragsberechtigt sind Privatpersonen … auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer … zugelassen wird … Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. …“
Ich meine, da gibt es nichts zu interpretieren. Diese Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu der in der später folgenden Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ hierzu geschriebenen, nach der es egal ist, ob Käufer oder derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, identisch sind, sondern hiernach ist nur entscheidend, das Antragsteller = Halter sein muss. Wäre das so von der Bafa gemeint, warum setzt sie expressis verbis „als Käufer“ dazu? Diese beiden kleinen Worte hätten sie dann auch weglassen können.
Wie auch immer, wir können uns die Köppe heiß diskutieren, werden aber zu keinem Ergebnis kommen. Entscheidend ist, wie es die Bafa sieht.
Ich würde mich dabei also nicht auf die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ verlassen, sondern mich an den Text und den Wortlaut der Bafa-Vorschrift halten (oder vorher die Bafa in einem Telefonat oder besser mit einer Email mit diesem Widerspruch konfrontieren und eine entsprechende Stellungnahme einfordern - und das schriftlich, damit ein Beleg existiert, sollte es denn doch schiefgehen.
Gruß
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Hallo zusammen, ich bin neu hier, habe mich gerade angemeldet. Ich lese seit ein paar Tagen mit, habe im Juni einen Vignale PHEV bestellt, soll Ende August gebaut werden, Ende September beim Händler sein, gestern hieß es, er sei bereits in Produktion (was auch immer das heißt). Jetzt habe ich den Beitrag mit den möglichen Änderungen bei der Ausstattung gelesen, was kann da oder wird da eventuell geändert?
… das wird dir niemand sagen können, ob irgendwas an den Ausstattungen geändert wird.
Du solltest deinen Händler kontaktieren und ihn bitten, wenn dort irgend etwas zu Änderungen im Rahmen der „Modellwechsel“ bzw. der Produktionslinien (zumeist ja irgendwelche lustigen oder unlustigen Einsparungen) bekannt wird, er dich davon informiert, um deine Bestellung ggf. Noch rechtzeitig anpassen zu können - so habe ich es mit meinem Händler seinerzeit jedenfalls besprochen und es hat auch geklappt.
Gruß
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Recht hast du, sah mich im anderen Faden, daher alle nicht zum Thema gehörenden Beiträge ins Nirwana geschickt…
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… das finde ich nicht, denn wenn meine Steuern, die ich für mein Kfz bezahle, auch dem Straßenverkehr zugute kämen, zahle ich sie mit einem gewissen „Verständnis“, wenn sie aber umgeleitet werden, weil irgendeinem Politiker der individuelle Kfz-Straßenverkehr völlig egal ist und er irgendwo anders „Prioritäten“ sieht, dann habe ich dafür kein Verständnis!
Gruß
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…das widerspricht aber den Bafa-Formulierungen…?