Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    Das ist ja das lustige dran....es steht so direkt in keinem Paragraphen, es setzt sich aus mehreren zusammen....und der Wichtigste dabei ist jener wo drin steht, dass man nur so schnell fahren darf, wie weit man sehen kann...sprich, ich muss in der überschaubaren Strecke ohne Probleme anhalten können....und das Fahrtlicht reicht im Schnitt 50m weit nach vorne und in der Spitze ca 70m... jeder kennt noch die Faustformeln, und wenn man die benutzt kommt man auf 70km/h bei 70m Sichtweite....21+49=70. Wenn jemand vor einem fährt oder entgegenkommt, kann man den Lichtkegel des anderen Fahrzeugs mitbenutzen, und darf deshalb auch schneller fahren. 70m+70m=140m = mehr als 100km/h, was ja wiederum die Höchstgeschwindigkeit darstellt. Und Projekt Kuga PHEV es geht nicht immer bei allem um den Busgeldkatalog, manchmal geht es auch um die Versicherung, den gesunden Menschenverstand, Sicherheit von falsch laufenden Fußgängern am Straßenrand und um noch ganz andere Faktoren. ;)


    Achja, das gilt natürlich auch für Busse und LKWs, logischer weise, deren Licht reicht offiziell ja auch nicht weiter..

    Gewagte Interpretation und „Indizienkette“ zu einer konstruierten Gesetzesverpflichtung, die es per Gesetz nicht gibt und ich zwar in der Herleitung „verstehe“, aber dennoch persönlich für absurd halte?

    (PS: Im Übrigen halte ich es für bedenklich, so etwas als Fahrlehrer zu schulen?)


    Gruß

    … Was viele in diesem Zusammenhang auch nicht wissen, oder es ist ihnen egal, wenn man bei Dunkelheit unterwegs ist, und außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei nicht durchgängiger, ausreichender Straßenbeleuchtung mehr als 70km/h fährt MUSS man mit Fernlicht fahren. Außer natürlich ich würde einen vor mir fahrenden Verkehrsteilnehmer damit blenden.

    ???

    Das kann ich nicht glauben - wo steht das denn…?

    Im Bußgeldkatalogkommentar wird ergänzend beschrieben:


    „…

    Das Fernlicht darf nur benutzt werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden und die Straße selbst nicht ausreichend ausgeleuchtet ist. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, das Fernlicht tatsächlich einzusetzen.“

    Bei mir ging es leider nicht so unproblematisch mit den RDKS… habe andere Felgen drauf (nicht ford) und darauf die Allwetterreifen montieren lassen mit RDKS des Reifen- und Räderhandels.

    Die funktionieren zwar, verlieren aber regelmäßig die Verbindung zum Fahrzeug. Steht das Auto irgendwas länger als 2 Stunden, sind die Werte weg und ich bekomme regelmäßig die entsprechende Fehlermeldung im Auto bzw. auf den Apps.

    Bin ich dann wieder ca. 500m gefahren, werden die Werte wieder eingelesen und richtig angezeigt.

    Gebe ich den Anstoß durch Zurücksetzen und damit neuem Einlesen des RDKS im „Lenkradmenü“, zeigt er mir auch wieder die richtigen Reifendrücke an, die Fehlermeldung verschwindet.

    Der Reifenhändler meint, dass offenbar seine hauseigenen RDKS nicht zu 100% mit den fordschen sind und ich somit die originalen von Ford bräuchte…eigentlich habe ich aber keine Lust, 140€ für neue RDKS auszugeben…?


    Gruß

    K.A., habe ich noch nie ausprobiert…vielleicht soll bei rutschigem Untergrund der Verbrennermotor für eine sanftere Bremsung durch bloßes Gaswegnehmen für mehr Sicherheit durch eine bessere Manövrierfähigkeit sorgen? (Ein anderer Erklärungsansatz fällt mir nicht ein)