…ich halte es versicherungstechnischen Gründen auch für sehr gefährlich, das AVAS zu deaktivieren. Kommt es zum Unfall, jemand kommt zu Schaden und ein Zeuge oder der Geschädigte berichten, dass er rein gar nichts vom Auto gehört hat, könnte es zu Regressansprüchen kommen…AVAS ist in D Pflicht?
Ich hatte heute (diesbezüglich) zwei „Vorkommnisse“?:
Ein Mann machte zwischen zwei Autos stehend irgendwelche Fotos von einem Straßenzug und trat völlig unvermittelt auf die Fahrbahn… nur durch eine Gefahrenbremsung konnte ich einen Zusammenstoß verhindern…der Mann entschuldigte sich tausendmal, „ich habe Sie doch nicht gehört“…
Der zweite Vorfall hätte einer Katze fast das Leben gekostet, sie rannte einfach bei einer Ortsdurchfahrt über die Straße…ich hatte keine Chance, ABS funktionierte zwar, aber die Katze erwischte ich vorne links mit dem Stoßfänger - sie flog in hohem Boden nach links weg, rappelt Absicht auf und flüchtete auf ein Grundstück - sie hatte also noch nicht die berühmten sieben Leben rum…
Beide Fälle sind sehr gut durch eine Dashcam dokumentiert.
Klar, bei beiden Vorkommnissen ist offenbar nichts weiter passiert, und im Fall 1 hat AVAS auch nix gebracht, dennoch würde ich alleine aus Selbstschutz vor Regress AVAS nie ausschalten…
Gruß