Die verpflichtende Installation einer Wallbox auf Mieterparkplätzen wird es so schnell imho nicht geben.
Klar kann der Vermieter einem eine Wallbox nicht verwehren, wenn die baulichen Rahmenbedingungen für die Installation einer Wallbox passen.
Diese gesetzliche Regelung war schon, als ich Anfang 22 meine Wallbox auf dem Mieterparkplatz errichten ließ (bei mir hat sich der Vermieter an den Kosten für die Erd- und Wanddurchbrucharbeiten nicht unerheblich beteiligt, weil ich ihm damit das Recht einräumte, die in die Erde gelegten Hohlleitungen für evtl. Erweiterungen auf dem Mieterparkplatz mit nutzen zu dürfen.
Aber es bleibt eben immer eine mächtige Investition für den Mieter, es ist schlichtweg immer noch ein „Luxusgut“, da muss man schon ne Menge Idealismus mitbringen.
Ehe sich diese Investition wirtschaftlich amortisiert, vergehen Jahrzehnte… und mir scheint, die Politik ist so meilenweit von der ernsthaften Förderung der E-Mobilität entfernt, so dass selbige sich nur sehr sehr langsam für die Breite Masse der autofahrenden Bevölkerung als echte Alternative rechnen wird.