…wenn es nach Herstellervorgaben im Wartungsintervall von einer Meisterwerkstatt dokumentiert durchgeführt wird, warum sollte da die Rechtslage anders sein?
Wenn jemand anderer Meinung ist, so möge er schnell ein Veto einlegen😉
Das sagt die KI dazu:
„
Ja, Sie können einen Ölwechsel in einer anderen Werkstatt als der Vertragswerkstatt durchführen lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Die EU-Verordnung 461/2010 legt fest, dass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit in jeder Werkstatt warten lassen können, auch in einer freien Werkstatt, solange die Arbeiten nach Herstellervorschriften durchgeführt werden.
Weitere wichtige Punkte:
- Freie Werkstatt:
Sie sind nicht gezwungen, Ihr Fahrzeug in die Vertragswerkstatt zu bringen, sondern können auch eine freie Werkstatt wählen, wie HUK-Autoservice empfiehlt.
- Herstellervorschriften:
Die Werkstatt muss die Arbeiten nach den Anweisungen des Herstellers durchführen, um die Garantie zu erhalten.
- Dokumentation:
Es ist ratsam, die Rechnung und die Servicebuchbestätigung zu erhalten, die bescheinigen, dass die Arbeiten nach den Herstellervorschriften durchgeführt wurden.
- Sonderfälle: Bei Leasingfahrzeugen kann der Leasinggeber eine bestimmte Werkstatt vorschreiben, wie WS-Autoteile erklärt. Im Falle eines Kaskoschadens kann auch die Versicherung eine Werkstatt festlegen. “
Grüße