Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    ? Das mir zulange ..bin total ungeduldig

    ... dann haste das falsche Auto gekauft?? Wartezeit auf das Auto haben hier so viele User durch und warten immer noch, zumeist haben die Betroffenen auch nicht die Nerven verloren... und hast du den Kuga in deine Familie aufgenommen, besagt das lange noch nicht, dass alles gut ist... wenn ich die Schwierigkeiten von hirnmutant lese (toitoitoi-hoffentlich wird bei dir ganz schnell alles gut), wird mir ganz anders...?

    Erfrischend, wenn das jemand so locker sieht...?????? ich glaube, ich wäre ziemlich amgefressen...


    Grüße nach Falkensee?

    ... wie sieht es aber aus, wenn, wie in diesem Fall, die Beseitigung des Mangels deutlich VOR Terminierung des gerichtlichen erstinstanzlichen Termin liegt, d.h., der beklagte erhebliche Mangel ist dann beseitigt, entfällt dann nicht der eigentliche Klagegrund oder ist es so, dass entscheidend für die Mangelbeseitigung die eigene angemessene Fristsetzung zur Mangelseitigung zugrunde gelegt werden kann und insofern selbst bei einer Mangelbeseitigung nach Ablauf der Fristsetzung und vor erstinstanzlichem Verhandlungstermin die Rückabwicklung gerichtlich entschieden werden kann?

    ich würde jetzt noch ein par Ladezyklen abwarten und beobachten... vor allem, wenn die Temperaturen wieder >10Grad sind, sollten die Reichweiten wieder deutlich ansteigen (ich habe momentan 1 Grad in der Garage, nach Vollladung 47-48km Reichweite, real gefahren um die 40km), ähnlich und ein bisschen drüber dürfte nach den bisher hier geschilderten Erfahrungswerten der Kuga auch liegen...

    ... wie und warum auch immer...

    Ich muss pempy aber mal zur Seite springen! Ich finde schon, dass eine nicht funktionable Antriebsart ein erheblicher Mangel ist. Warum kaufe ich einen PHEV, eben genau, um lokal emissionsfrei zu fahren. Und wenn über Monate hinweg mir das gekaufte Produkt die bauartbedingte Funktion nicht zur Verfügung stellt, dann ist das für mich ein erheblicher Mangel. Die Frage ist, was kann dem Kunden an Wartezeit der Nachbesserung zugemutet werden. Und da wird es jetzt eng für den Petenten, denn es scheint ja nunmehr absehbar, dass über den Akkutausch der Mangel behoben wird, und ist er behoben, entfällt der Rückabwicklungsgrund und mithin die Grundlage der gerichtlichen Klage...?

    Wenn ich mir die Gerichtsterminfristen in Berlin so anschaue, da würde ich erst in 2 Jahren das erstinstanzliche Urteil bekommen, und da wäre ich schon 20tsd Kilometer gefahren - und das mit einem funktionierenden Akku... wie dann das Urteil aussähe, kann sich jeder an 1 Finger abzählen.

    Anders war es ja beim Dieselgate, da konnte der Mangel ja an sich nicht behoben werden, der „Betrug“ war vollendet, insofern war mir in diesem Fall die Zeit letztendlich wurscht...

    Ich denke, mit jedem weiteren Tag werden die Erfolgschancen für eine gerichtliche Klage iZm dem Akkudesaster deutlich geringer...


    Gruß