... habe den „Fahrzeugschein“ dann in deinem gemeinten Sinn „missgedeutet (als das, was er ist)“...??
Gruß
... habe den „Fahrzeugschein“ dann in deinem gemeinten Sinn „missgedeutet (als das, was er ist)“...??
Gruß
Zitat von Spritzfurz„... Der Fahrzeugschein wurde ja dem Händler entzogen. ...“
??? Den Fahrzeugschein hat dir niemand zu entziehen, ggf. bei Zulassungsverstößen die Polizei bzw. die zuständigen Behörden, aber kein Autohersteller dieser Welt entzieht mir den Fahrzeugschein ?
Das hat eine VW-Werkstatt mal bei mir versucht, als ich mich weigerte, bei einer Inspektion das berühmt berüchtigte Softwareupdate aufspielen zu lassen - du glaubst gar nicht, wie schnell die Diskussion darüber beendet war (und ich nach durchgeführter Inspektion OHNE Softwareupdate samt Fahrzeugschein und Auto diesen Laden wieder verlassen habe)?
Gruß
Sehe ich auch so, die Abstandsregel aus der StVO ist da auch vor Gericht ziemlich gnadenlos...§ 4 (1) StVO.
Exkurs: Selbst die teilweise gängige Unart, durch plötzliches Bremsen (ganz bösartige machen das mit der Handbremse) den Nachfolgenden „verkehrszuerziehen“, schützt den Nachfolgenden im Falle eines Auffahrunfalls nicht unbedingt vor der Vorschrift 4 (1) - mit dem wichtigen Unterschied, dass der „Ausbremser“ strafrechtlich zu belangen sein wird (ggf. Nötigung, gef. Eingriff i.d. Straßenverkehr wären insbesondere zu prüfen) und auch zivilrechtlich beim Schadensausgleich zu bluten haben wird (und womit- mit recht?)
... so ist das in Deutschland zumindest Mindeststandard für eine evtl. Gerichtsverwertbarkeit? eine dauerhafte, anlassunabhängige Aufnahme mit Speicherung ist datenschutzrechtlich (in D) fragwürdig ?
Also ganz ehrlich, eine Autostarterbatterie muss doch wenigstens 4 Wochen, ohne dass das Auto gefahren wird durchhalten. Mein Tiguan stand 8 Monate rum, meine bmw 6 Monate, die sprangen beide ohne zu murren wieder an...
Ok, meine Harley ist nach einer Woche auch nicht mehr startfähig. aber das ist ne andere Geschichte?
Nee im Ernst, von einem Auto, scheiß egal mit welchem Antriebsmotor, erwarte ich mindestens 4 Wochen Betriebsfähigkeit ... auch von einem Ford ??
??? grundsätzlich hätte das auch mit etwas Ironie gepasst (mit der freiwilligen Feuerwehr) ??
Gruß
Der link funzt bei mir nicht...?
... das ist hier mitunter auch so? ich war aber zu faul „freundliche Ford-Werkstatt“ auszuschreiben?
Schon erstaunlich, was ich hier so lese - in vielen Testberichten werden die Assisysteme des Kuga als eines der fortschrittlichsten auf dem Markt in seiner Preisklasse gelobt. Nicht umsonst hat der Kuga das „autonome Fahren 1“ bekommen.
Leider konnte ich mir ja nur in 2 Stunden Probefahrt einen ersten Eindruck vom Assi machen, und der war durchaus positiv - und das sogar im Berliner Stadtverkehr. Ich denke, man muss sein Fahren unter Zuhilfenahme des autoF1 etwas umstellen und trotzdem immer sehr aufpassen. Den einzigen „Lapsus“ hat sich das System erlaubt, als ich auf einer Straße mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung fuhr, auf der der linke Fahrstreifen als Geradeaus- und Linksabbigerfahrstreifen ausgezeichnet war, aber nur für Linksabbieger mit Fahrstreifen nach links markiert war. Ich wollte geradeaus, der Assist erkannte den Fahrstreifen, der nach links führte und wollte diesem ziemlich abrupt folgen...hätte ich da nicht sehr bewusst das Fahrverhalten des Fahrzeugs beachtet und das Lenkrad kräftig herumgezogen, hätten der Kuga und der Gegenverkehr ein sehr intensives Aufeinandertreffen erleben müssen... obwohl es schon sehr knapp war, sprang aber kein Notbremssystem an?
Gruß
Wenn ich meinen Kuga irgendwann im 21. Jahrhundert ausgeliefert bekomme, ist der soweit überarbeitet, dass man als Fahrer dieses Autos die Motorhaube nie öffnen muss, also,wozu brauche ich dann noch Motorhaubenlifter?? ... ansonsten machen das die Damen und Herren in der ffw ?
Gruß und einen schönen Restsonntag ?