Wenn ich meine ganz persönliche Meinung äußern darf:
...Sorry, aber ich persönlich denke, du ( derDino) spielst mit dem „Feuer“...(im wahrsten Sinne des Wortes).
Denke mal an das Grundsatzurteil vom bgh, nach dem die Käufer eines ea189 nach September 2015 aufgrund der allgemeinen Informationslage zum Dieselgate keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Ähnlich könnte es im Schadenseintrittsfall (was keiner hofft) hier auch sein, auch wenn du keine Nachricht persönlich erhalten hast, ist die Informationslage gleichwohl so, dass „man“, insbesondere als Neukunden eines solchen Autos mit gesteigertem Interesse daran, um den Umstand hätte wissen können/müssen... und glaube mir, ein solcher Schadensersatzprozess dauert und dauert und dauert...wenn „nur“ unmittelbar das Auto betroffen ist, geht’s ja noch irgendwo, aber wenn darüber hinaus erhebliche Sachgüter oder Gesundheit und Leben anderer gefährdet oder gar geschädigt werden, hört sowohl bei Versicherungen als auch bei Richtern der Spaß auf...ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen??
Gruß