Alles anzeigenDer Zweck der "Anmeldepflicht" für die Wallbox ist in erster Linie darin begründet, dass der Versorgungsnetzvetreiber über die potenzielle Netzbelastung informiert sein möchte, um ggf. gegen zu steuern.
Ein Straßenzug hängt an einem 'Ortstransformator', der die 10 bis 25 kV Spannung des Versorgungsnetzes in die haushaltsüblichen 400/230V umwandelt.
Dieser Trafo kann nur eine gewisse elektrische Leistung übertragen z.B. 250 kVA (kW).
Besonders in alten Ortsnetzen ist diese Leistung häufig etwas knapp bemessen, da sie sich an Verbrauchsleistungen orientiert hat, die den damaligen Standards entsprachen.
Wenn jetzt eine gewisse Anzahl an Wallboxen in diesem Straßenzug angemeldet werden, muss der VNB mittelfristig den Ortstrafo gegen einen größeren tauschen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der VNB wird da keine Kundenanlagen stilllegen, wenn eine Wallbox nicht angemeldet ist. Wenn er nicht gerade Kontrolleure rausschickt, um Wallboxen zu finden, die an Hausfassaden oder Carports hängen, merkt er ja zunächst nichts von diesen Wallboxen - das würde erst dann auffallen, wenn der Straßenzug plötzlich wegen Überlastung im Dunkeln sitzt...
Man tut also im eigenen Interesse und dem seiner Mitmenschen Gut daran, seine Wallbox brav anzumelden.
Gruß Jörg
Und genau deswegen hat der Gesetzgeber den §14a EnWG geschaffen (steuerbare Verbrauchseinrichtungen), die einen Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen dazu ermächtigen, Wallboxen in der Stromleistung von sich aus zu per Fernregelung reduzieren. Dazu werden dann als Anreiz 160€ pro Jahr pro Wallbox Guthaben auf den jährlichen Verbrauch angerechnet - dann steht aber der gehörnte E-Autofahrer mit 3600Watt da und lädt genauso schnell, wie ein PHEV, nur dass der „notfalls“ über einen stinkenden Antrieb verfügt und nach einem 10 Minuten Tankstopp immer weiterfahren kann.
§14a EnWG
Wieder einmal an Anreiz für den Kunden der E-Mobilität, der zwei Seiten einer Medaille hat. Und die Förderung mit den 160€ wird wohl auch schon alsbald (wenn sie denn überhaupt umgesetzt wird, denn ich habe meinen Netzbetreiber diesbezüglich vor einigen Wochen angeschrieben - und ratet mal - na klar, keine Reaktion, Stellungnahme oder sonstewas erhalten!!!) wieder auslaufen, weil ja sowieso alle in D verbauten und installierten Wallboxen eine Funktion zur Fernreduzierung und -abschaltung haben müssen und somit für den Netzbetreiber gar keine Notwendigkeit besteht, Geld für eine abschaltbare Wb auf den Verbrauchertisch zu legen.
Und wir kennen alle die Schwerfälligkeit unserer wirtschaftlichen Unternehmen, wenn es auf Investitionen ankommt, das dauert Jahre bis Jahrzehnte, bis da investiert wird - diese meine Bemerkung bezieht sich darauf, dass Netzbetreiber, die im Fall der Netzlastüberschreitung und damit verbundener ferngeschalteter Reduzierung von Ladeleistungen von Wallboxen verpflichtet ist, das Netz entsprechend der Erfordernisse anzupassen - ehe das an einem Ort passiert und der Netzbetreiber tatsächlich die Anpassung an die gestiegenen Stromlasten durch durch das Gesetz verpflichtende bauliche Erneuerungsmaßnahmen seines Netzes vornimmt , wird der E-Autofahrer wahrscheinlich an Altersschwäche verstorben sein…🤬
Grüße
(Sorry, dass ich ein bisschen ins OT abgleite, aber das nur mal zur Kenntnis, wenngleich es PHEV- und Wallboxbesitzer nicht betreffen wird)